Rückenwind für die Verkehrswende vor Ort
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Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geeinigt. Das war dringend nötig, denn das aktuelle Gesetz aus der Kaiserzeit behindert die Entwicklung moderner, lebenswerter Gemeinden und den Klimaschutz im Verkehr. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält neue Ziele und verbessert die Möglichkeiten für Kommunen zur Fahrrad- und klimafreundlichen Umgestaltung der Straßen deutlich. Der ADFC schlägt im Gesetzestext allerdings eine Konkretisierung vor – und die zügige Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters kommentiert:

Wenn der vorliegende StVG-Gesetzentwurf nächsten Mittwoch vom Kabinett bestätigt wird, ist das ein guter Tag für die Verkehrswende vor Ort. Neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs stehen nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Entwurf – eine langjährige Forderung des ADFC und seiner Bündnispartner. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, können Kommunen in Zukunft viel leichter verkehrsberuhigte Quartiere einrichten, Fahrradstraßen und Zebrastreifen anlegen und Lücken im Radwegenetz schließen. Das bringt mehr Lebensqualität für alle, in der Stadt und auf dem Land. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Widerspruch zwischen Gesetzestext und Begründung bereinigt wird – und dass Bundesverkehrsminister Wissing zügig auch die untergeordnete StVO entsprechend anpasst. Denn die Kommunen schauen auf die StVO.Rebecca Peters

Rebecca Peters: Bild: ADFC / Deckbar

Widerspruch zwischen Gesetzestext und Begründung

Im neuen Absatz 4a des §6 StVG des Gesetzesvorschlags heißt es: Anordnungen, wie Radfahrstreifen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen, „müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen“. Dieser Imperativ weicht nach Auffassung des ADFC die eigentliche Intention auf, die in der Begründung nachgeliefert wird.

Dort heißt es unter Punkt II, „dass mit der gesetzlichen Änderung die Regelungsziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen“. Der ADFC fordert, hier die Eindeutigkeit der Begründung auch im Gesetzestext zu verankern und die Pflicht zur Berücksichtigung auf die Verkehrssicherheit zu beschränken. So können beispielsweise verkehrsberuhigte Quartiere auch ohne Verkehrszählungen und Unfallstatistiken allein zur Verbesserung der Lebensqualität und der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit angeordnet werden.

Mehr auch direkt unter www.adfc.de.

Quelle: PM ADFC