Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geeinigt. Das war dringend nötig, denn das aktuelle Gesetz aus der Kaiserzeit behindert die Entwicklung moderner, lebenswerter Gemeinden und den Klimaschutz im Verkehr. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält neue Ziele und verbessert die Möglichkeiten für Kommunen zur Fahrrad- und klimafreundlichen Umgestaltung der Straßen deutlich. Der ADFC schlägt im Gesetzestext allerdings eine Konkretisierung vor – und die zügige Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters kommentiert:
Widerspruch zwischen Gesetzestext und Begründung
Im neuen Absatz 4a des §6 StVG des Gesetzesvorschlags heißt es: Anordnungen, wie Radfahrstreifen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen, „müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen“. Dieser Imperativ weicht nach Auffassung des ADFC die eigentliche Intention auf, die in der Begründung nachgeliefert wird.
Dort heißt es unter Punkt II, „dass mit der gesetzlichen Änderung die Regelungsziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen“. Der ADFC fordert, hier die Eindeutigkeit der Begründung auch im Gesetzestext zu verankern und die Pflicht zur Berücksichtigung auf die Verkehrssicherheit zu beschränken. So können beispielsweise verkehrsberuhigte Quartiere auch ohne Verkehrszählungen und Unfallstatistiken allein zur Verbesserung der Lebensqualität und der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit angeordnet werden.
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