Bei der Abstimmung über die neue Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat die Chance vertan, sichere und klimafreundliche Mobilität konsequenter zu fördern. Einige Maßnahmen hält der VCD für sinnvoll. Eine Verkehrswende braucht aber stärkere Anreize, vor allem um den Fuß- und Radverkehr sicherer zu machen. Die wichtigsten Punkte:
Tempolimit
Ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sind aus Sicht des VCD die wichtigsten Maßnahmen für mehr Sicherheit und Klimaschutz. Dass nur wenige Bundesländer für die Geschwindigkeitsbegrenzungen gestimmt haben, kritisiert der VCD als kurzsichtig. Moderne Verkehrspolitik darf nicht mehr das Auto und das Recht auf schnelles Fahren in den Mittelpunkt stellen.
Höhere Bußgelder für Falschparker
Falsches Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen werden teurer. Gefordert hatte der VCD gemeinsam mit anderen ein einheitliches Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dahinter bleiben die neuen Sätze zurück. Aus Sicht des VCD ist die deutliche Anhebung aber erstmal ein Erfolg. Ob sie ausreicht, um Falschparker wirksam abzuschrecken, bleibt abzuwarten.
Anwohnerparken
Abgelehnt wurde der Antrag, dass Kommunen für Parkausweise für Anwohner künftig bis zu 240 Euro verlangen können. Aus Sicht des VCD ist damit die Chance vertan, die Kosten für den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen. Angesichts überfüllter Städte und explodierender Mieten darf Straßenraum nicht billig sein. Das Auto darf nicht länger Vorrang haben und Fußgänger und Radfahrer an den Rand drängen.
Kein Parkverbot für Fahrräder
Das ursprünglich geplante Parkverbot für Fahrräder am rechten Fahrbahnrand wurde gestrichen. Der VCD hatte die Pläne nach Bekanntwerden deutlich kritisiert und begrüßt nun, dass das Verbot in der neuen StVO nicht mehr vorgesehen ist. Um den klimafreundlichen Radverkehr zu stärken braucht es mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, anstatt die bestehenden einzuschränken.
Abbiegeassistenten
Gar nicht erst zur Abstimmung kam auch der Vorschlag, dass Kommunen Sicherheitszonen einrichten können, in denen nur Lkw mit Abbiegeassistent fahren dürfen. Dabei wäre das eine zentrale Maßnahme, um Unfälle zu vermeiden, kritisiert der VCD. Immer wieder kommt es zu Todesfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer in den toten Winkel der Lkw-Fahrer geraten. Eine EU-Verordnung für verpflichtende Abbiegeassistenten tritt erst 2024 in Kraft und gilt nur für neue Lkw. Kommunen müssen deshalb aus Sicht des VCD die Möglichkeit haben, Lkw ohne Sicherheitstechnik die Durchfahrt zu verbieten.
Mehr auch auf www.vcd.org.
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