Nach der Insolvenz der V-Locker AG läuft die Plattform für die Fahrradparkanlagen nun auf der Infrastruktur der VeloGrid AG Nutzer müssen die Web-App wechseln und ihre Zahlungsdaten bei der nächsten Zahlung erneut hinterlegen. Die neuen Smartphone-Apps stehen noch aus.
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Die technische Umstellung der V-Locker-Plattform auf die Infrastruktur der VeloGrid AG ist am 27. Oktober 2026 abgeschlossen worden  (wir berichteten zuvor).. Damit ist die erste Phase des Übergangs beendet. VeloGrid führt den digitalen Service für die bestehenden Fahrradparkanlagen weiter. Bestehende Konten, Buchungen und Abonnemente wurden übernommen.

Nutzer sollen ab sofort die Web-App unter live.velogrid.app verwenden. Dort können sie sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten anmelden, Buchungen vornehmen, bezahlen sowie die Anlagen öffnen und schließen. Die installierte V-Locker-App kann weiterhin funktionieren und bis zur Veröffentlichung der neuen VeloGrid-Apps genutzt werden. Bei Problemen empfiehlt sich der Wechsel zur Web-App.

Neue Zustimmung zu Datenschutz und AGB erforderlich

Um sämtliche Funktionen nutzen zu können, müssen Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der VeloGrid AG erneut akzeptieren. Die Zustimmung ist nicht nur für Zahlungen erforderlich. Beide Dokumente sind unter www.velogrid.app/legal/ abrufbar.

Gespeicherte Zahlungsmittel wurden aus Sicherheitsgründen nicht übernommen. Bei der nächsten Zahlung müssen Nutzer ihre Kreditkarte, ihr TWINT-Konto oder ihr PayPal-Konto deshalb erneut hinzufügen.

Neue Apps voraussichtlich Ende November

Die zweite Phase der Umstellung steht noch aus. Die neuen Apps für iPhone und Android sind bislang nicht verfügbar. Als Orientierung nennt VeloGrid Ende November, weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen bestätigten Veröffentlichungstermin handelt.

Auch zwei weitere Funktionen sind noch nicht verfügbar: Der Telefonsupport steht derzeit nicht zur Verfügung. Zudem ist die Anmeldung über SwissPass noch nicht freigeschaltet; die Freischaltung wurde beantragt.

Mit dem Abschluss der ersten Phase ist die technische Grundlage für den Weiterbetrieb der Plattform geschaffen. Bis die neuen Smartphone-Apps bereitstehen, erfolgt der Zugang zum Service weiterhin über die Web-App oder, sofern sie noch funktioniert, über die bisherige V-Locker-App.

Quelle: VeloGrid AG