Das Gesetz hat Potenzial, muss aber den Praxistest bestehen
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Am heutigen Freitag stimmt der Deutsche Bundestag über das reformierte Straßenverkehrsgesetz ab. Es muss dann noch – voraussichtlich am 24. November 2023 – den Bundesrat passieren. Nach zwei Jahren ist die Ampel-Koalition endlich ihrer Selbstverpflichtung im Koalitionsvertrag nachgekommen und hat die mehr als überfällige Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den Weg gebracht. Der ADFC hat seit vielen Jahren darauf gedrängt, dass das Gesetz aus der Kaiserzeit modernisiert wird.

Rebecca Peters: Bild: ADFC / Deckbar

ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters kommentiert: „Dass das Straßenverkehrsgesetz nun die neuen Ziele zum Klima-, Umwelt- sowie Gesundheitsschutz und zur städtebaulichen Entwicklung enthält, ist ein großer Schritt nach vorne. Jetzt haben die Kommunen neue Gestaltungsspielräume, um vor Ort nachhaltige Mobilitätskonzepte umsetzen zu können. Dafür hat der ADFC lange gekämpft und freut sich nun über diesen großen Erfolg. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn der Gesetzgeber sich dazu durchgerungen hätte, eine klar formulierte Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsarten herzustellen. Das ist nur im Ansatz gegeben. Jetzt kommt es darauf an, wie die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) übertragen werden. Die StVO wird aktuell ebenfalls überarbeitet und der ADFC wird darauf drängen, dass den Straßenverkehrsbehörden generell mehr Entscheidungsspielraum gewährt wird – statt wieder nur den kleinteiligen

Ausnahmenkatalog zu erweitern. Vor Ort ruht nun viel Verantwortung auf der Verkehrsplanung und den Straßenverkehrsbehörden in den Kommunen: Sie müssen die Gesetzesänderung mit Leben füllen. Nur dann zeigt sich, ob das neue StVG in der Praxis auch besteht oder ob es in wenigen Jahren noch nachgebessert werden muss.“

Mehr Details unter: www.adfc.de.

Quelle: PM ADFC
Text: ADFC