Unser Bundesrat billigt Gesetzesänderung.
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Am gestrigen Freitag, dem 05. Juli 2013, hat der Deutsche Bundesrat insgesamt 38 Gesetzesänderungen gebilligt.

Darunter auch eine Gesetzesänderung, welche vor allem Pedelec- und E-Bike-Fahrern zu Gute kommen soll, aber auch Fahrern normaler Fahrräder.

Der Deutsche Bundestag kann diese Gesetze nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung weiterleiten, wonach diese dann in Kraft treten.

Ob und wann dies passiert, bleibt abzuwarten.

Gesetzesänderung im Wortlaut

Nach einem Antrag der Länder Hamburg und Sachsen stimmte der Bundesrat nun der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie folgt zu:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (BatterieDauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
Quelle: Beschluss des Bundesrates 455/13 Punkt 6 (PDF)

Im Klartext heißt das, dass der Nutzer die Wahl hat zwischen Akku, Batterien oder Dynamo und so kann endlich das Akku- bzw. Batterielicht nun legal verwendet werden.

Dem ADFC allerdings geht die Regelung nicht weit genug. Wie der ADFC-Bundesvorsitzende Gereon Broil mitteilt, sei der Vorschlag “wenig durchdacht und voller Widersprüche – kurz: ein absoluter Schnellschuss”.

Anstatt die Bauart der Beleuchtung per Gesetz festzulegen, wäre es laut ADFC sinnvoller die Wirkung und Entfaltung des Lichts, sowie die Betriebsdauer per Gesetzesvorlage durch den Bundesrat regeln zu lassen.

Dabei sollte die Wahl der Stromquelle freigegeben werden. Auch an der Art des Rades oder die jeweilige Nutzergruppe sollte sich die Regelung nicht festmachen.

Als Fazit kann man festhalten, dass die Gesetzesänderung vom 05. Juli zwar einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, aber die erhoffte Vereinfachung der Vorschriften nicht eingetreten ist. Stattdessen stellt sich das Regelwerk nun komplexer als zuvor dar.

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