Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit von Popup-Radwegen sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork:
Popup-Radwege: Weltweit erprobtes Modell
Popup-Radwege sind Schnellbauversionen von sogenannten geschützten Radfahrstreifen. Sie werden mit einfachen Mitteln – meist Farbe und Poller oder Baken – auf der Fahrbahn errichtet, um schnell Lücken im Radwegenetz zu schließen. Ziel ist, diese Schnellbau-Radwege im zweiten Schritt dauerhaft zu machen, denn gute Radwege sind Mangelware.
Schnellbau-Radwege kommen seit Jahren weltweit zum Einsatz, um Platz für den rapide ansteigenden Radverkehr zu schaffen. Während der Corona-Pandemie war das in vielen Metropolen verstärkt der Fall, vor allem in Bogotà, Mailand, Brüssel und Paris. In Deutschland war Berlin Vorreiter beim Bau von Popup-Radwegen. München und Hamburg sind nachgezogen, in weiteren Städten sind Popup-Radwege geplant.
Hintergrund zum Berliner Rechtsstreit
In Berlin hatte die AfD gegen acht neue Radwege geklagt. Gegen den ersten Beschluss im Eilverfahren hatte die Verkehrsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das OVG hat in seiner heutigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Popup-Radwege vorläufig bestätigt und den Antrag, sie bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren abzubauen, zurückgewiesen.
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