Hersteller und Importeure von Elektrofahrrädern sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Altbatterien anzubieten.
Um sowohl dem Verbraucher als auch dem beteiligten Handel eine komfortable und zweckmäßige Lösung anbieten zu können hat der ZIV in Zusammenarbeit mit GRS Batterien bereits im Jahr 2010 ein System für die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung entwickelt.
Insgesamt bieten inzwischen rund 40 E-Bike Hersteller dem Fahrradeinzelhandel einen Abholservice für gebrauchte Batterien aus Elektrofahrrädern an.
Dieses freiwillige, für den Einzelhandel kostenlose Abholangebot, geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und stellt eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung von E-Bike-Batterien sicher.
Im Jahr 2013 wurden mehr als 52 Tonnen Industriebatterien bei mehr als 2300 Fachhändlern eingesammelt und zur Verwertung weitergeleitet.
“Der E-Bike Markt in Deutschland wächst seit vielen Jahren kontinuierlich und die Rücklaufmengen von “verbrauchten” Akkus nehmen dadurch kontinuierlich zu. Obwohl Batterien in Elektrofahrrädern hauptsächlich in privaten Haushalten verwendet werden, gelten sie laut Batteriegesetz als Industriebatterien. Daher war es nur ein logischer Schritt, dass der ZIV seinen Mitgliedsunternehmen einen umfangreichen Service für eine optimale Rücknahme bietet“, so ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger.
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien – kurz GRS Batterien – ist das vom Bundesumweltministerium festgestellte “Gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien (gem. § 6 BattG)” und das größte Rücknahmesystem in Europa.