Gestern endete in Goslar der Verkehrsgerichtstag mit Empfehlungen zur Sicherheit des Radverkehrs. Die Verkehrsrechtsexperten sprachen sich vor allem für den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur aus. Außerdem werden verpflichtende Mindeststandards für den Radwegebau sowie Fahrassistenzsysteme für LKW und PKW empfohlen. Der ADFC hat die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer mit einem Fachbeitrag auf der Konferenz vertreten und wertet den Ausgang als vollen Erfolg.
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
„Einfach, selbsterklärend und sicher“
Die Goslarer Experten sagen, Radverkehrsinfrastruktur muss „einfach, selbsterklärend und sicher“ sein – und in durchgängigen Netzen angelegt werden. Fuß-, Rad- und Kraftverkehr sollten wegen der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Bewegungsmuster weitgehend voneinander getrennt werden. Der ADFC weist darauf hin, dass der Platz für zusätzliche Fahrrad-Infrastruktur in erster Linie vom Autoverkehr kommen muss. Sie trage schließlich auch zur Entlastung der KFZ-Spuren bei.
Weiterhin empfehlen die Experten, dass die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ als verpflichtende Standards für alle Baulastträger gelten solle. Stork: „Leider können Mindeststandards für den Radwegebau nicht gesetzlich festgelegt werden. Aber die Verkehrsbehörden können Fördergelder an die Bedingung knüpfen, dass feste Qualitätsstandards eingehalten werden. Das muss beim Bundesverkehrsministerium anfangen.“
Bundesregierung soll sich für Fahrassistenzsysteme einsetzen
Der Verkehrsgerichtstag folgt den ADFC-Empfehlungen auch in dem Punkt, elektronische Assistenzsysteme für LKW und PKW verpflichtend einzuführen. Unfallstudien zufolge könnten 60 Prozent der schweren LKW-Fahrrad-Unfälle durch Abbiegeassistenten und weitere Systeme verhindert werden. Für die Einführung solcher Systeme solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene intensiv einsetzen. Stork: „In Sachen Fahrzeugtechnik hat Deutschland in Europa die Nase vorn. Deswegen muss Deutschland auch Standards setzen, wenn es darum geht, Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen.“
Auch könnten Fahrradstaffeln der Polizei und Informationskampagnen einen wirksamen Beitrag zur besseren Regelkenntnis und Regelakzeptanz leisten – bei allen Verkehrsteilnehmern. Vielen Radfahrern ist nicht bewusst, dass sie mit dem Fahren auf dem Gehweg sowohl sich als auch Fußgänger in Gefahr bringen können. Und viele Autofahrer vergegenwärtigen sich nicht, dass ein fehlender Schulterblick, das zu enge Überholen eines Radfahrers, das Zuparken eines Radwegs oder das unachtsame Türöffnen einen Radfahrer das Leben kosten kann.
Mehr zu den Empfehlungen auch auf den Seiten des Deutschen Verkehrsgerichtstages und beim ADFC.