Am Mittwoch, 31. Juli, hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket zur zusätzlichen steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen beschlossen. Laut dem vorliegenden Regierungsentwurf soll die Steuerfreiheit für Fahrräder und E-Bikes, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, bis Ende 2030 verlängert werden. Aktuell ist die Förderung bis Ende 2021 befristet.
JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat begrüßt die geplante Neuregelung:
Den Regierungsplänen zufolge soll auch die seit Jahresbeginn für E-Autos und S-Pedelecs gültige und bis dato ebenfalls bis 2021 befristete 0,5‑Prozent‑Besteuerung („0,5 %‑Regel“) bis zum Jahr 2030 gelten.
„Damit von der Fristverlängerung möglichst viele Angestellte profitieren, muss nun auch der für per Gehaltsumwandlung überlassene Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden“, so Holger Tumat.
Über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf beraten die gesetzgebenden Kammern Bundestag und Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause.
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