Für Inspektionen im Rahmen ihres Leasing-Vertrages sind JobRadler nicht mehr auf das Winterhalbjahr beschränkt
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Ab sofort ist die Inspektion für JobRadler ganzjährig verfügbar. Die bisherige Begrenzung auf das Winterhalbjahr entfällt. Die Regelung gilt für alle JobRadler, die den Zusatzservice JobRad-Inspektion gebucht haben, auch für bereits laufende Verträge.

Die erste Inspektion ist von jetzt an immer ab dem 7. Monat nach Vertragsstart möglich, wobei das Vertragsjahr in der Regel zum 1. des Folgemonats nach der Übernahme beginnt. Startete der Vertrag beispielsweise zum 1. Februar 2019, läuft das erste Vertragsjahr bis zum 31. Januar 2020, das zweite bis zum 31. Januar 2021, das dritte und letzte bis zum 31. Januar 2022. Über die gesamte Leasinglaufzeit sind somit drei Inspektionen abrufbar.

Der Leistungsumfang der JobRad-Inspektion bleibt unverändert, ebenso die Abwicklung und Abrechnung im Fachhändlerportal. Einem JobRadler, der den Service gebucht hat, steht pro Vertragsjahr eine Inspektion zur Verfügung. Vom Hersteller veranlasste Erstinspektionen bleiben weiterhin von der Abrechnung als JobRad-Inspektion ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur JobRad-Inspektion: www.jobrad.org/arbeitnehmer/service.html.

Quelle: PM JobRad
Text: JobRad
Bilder: JobRad