Geschäftsbetrieb nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin
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Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hi Bike Bär KG aus Kronberg im Taunus am 18. Dezember 2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Westerbachstraße 9, wird von Christian Bär geleitet.

Die Bestellung der Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin macht deutlich, dass alle Verfügungen der Hi Bike Bär KG ab sofort nur mit ihrer Zustimmung rechtskräftig sind. Schuldner des Unternehmens sind angehalten, künftig ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses Zahlungen zu leisten.

Die genauen Details des Beschlusses können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein eingesehen werden.

Was bedeutet das für Kunden und Gläubiger?

Für Kunden und Geschäftspartner bedeutet dies, dass der Geschäftsbetrieb derzeit unter Aufsicht steht und sämtliche Handlungen von der Zustimmung der Insolvenzverwalterin abhängen. Gläubiger, die Einwände gegen die internationale Zuständigkeit des Gerichts erheben möchten, können dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch eine Beschwerde tun.

Kunden, die über die Webseite der Hi Bike Bär KG einkaufen möchten, sollten besonders vorsichtig sein. Es ist aktuell unklar, ob Bestellungen regulär abgewickelt werden können und ob es zu Verzögerungen bei der Lieferung oder Rückabwicklung kommen könnte.

Kunden wird daher geraten, sich vor einer Bestellung direkt mit dem Unternehmen oder der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Produkte verfügbar sind und die Bestellung sicher abgewickelt wird.