Wenn nichts mehr hilft, helfen vielleicht drastische Strafen
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Frankreich ist dafür bekannt, diverse Vorgaben u.a. der Europäischen Union recht drastisch umzusetzen. Gegen Personen, die hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit getunte Fahrzeuge, also auch Pedelecs & E-Bikes, auf die Straßen bringen, muss sich ab diesem Jahr auf drakonische Strafen gefasst machen. Geändert wurde die Passage bereits zum 24. Dezember 2019 im französischen Gesetzbuch.

originalübersetzt
Le fait, pour le responsable de l’exploitation d’un véhicule de transport routier, d’un engin de déplacement personnel à moteur ou d’un cycle à pédalage assisté soumis à une obligation de limitation de vitesse par construction, de ne pas respecter cette obligation, de modifier, ou, en tant que commettant, de faire ou de laisser modifier le dispositif de limitation de vitesse par construction afin de permettre au véhicule, à l’engin ou au cycle de dépasser sa vitesse maximale autorisée, est puni d’un an d’emprisonnement et de 30 000 euros d’amende. Le  préposé est passible des mêmes peines lorsque l’infraction résulte de son fait personnel. Toute personne coupable de ce délit encourt également la peine complémentaire de suspension, pour une durée de trois ans au plus, du permis de conduire, cette suspension pouvant être limitée à la conduite en dehors de l’activité professionnelle. Le véhicule, l’engin ou le cycle sur lequel l’infraction a été commise est immobilisé et retiré de la circulation jusqu’à ce qu’il ait été mis en conformité ou réparé. Un décret en Conseil d’Etat fixe les conditions d’application du présent alinéa.

Code de la route – Article L317-1

Jede Person, die für den Betrieb eines Straßenverkehrsfahrzeugs, eines Personenkraftfahrzeugs oder eines Fahrrads mit Trethilfe, das einer bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungspflicht unterliegt, verantwortlich ist und die dieser Pflicht nicht nachkommt oder die als Auftraggeber die bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung so verändert oder verändern lässt, dass das Fahrzeug, das Personenkraftfahrzeug oder das Fahrrad seine zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten kann, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 30 000 EUR bestraft. Der Betreuer ist denselben Strafen unterworfen, wenn die Straftat von ihm persönlich begangen wird. Jede Person, die sich dieses Vergehens schuldig gemacht hat, unterliegt außerdem der zusätzlichen Strafe der Aussetzung des Führerscheins für höchstens drei Jahre, die auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt werden kann. Das Fahrzeug, die Maschine oder das Fahrrad, an dem die Straftat begangen wurde, wird stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen, bis es in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebracht oder repariert wurde. Ein Dekret des Staatsrates legt die Bedingungen für die Anwendung dieses Absatzes fest.

Straßenverkehrsordnung – Artikel L317-1

Allerdings existiert die Passage fast textgleich bereits seit 2001. Seit der Änderung kurz vor Weihnachten 2019 wurde der französische Gesetzestext um die explizite Nennung von Personenkraftwagen und auch Fahrräder mit Trethilfe (also Pedelecs) ergänzt. Dabei gilt jeweils immer, dass der Fahrradhändler oder Dienstleister, der beispielsweise ein Tuning im Auftrag an einem Kunden-eBike durchführt, ebenfalls bestraft wird. Das Strafmaß unterscheidet sich dabei nicht von dem des Nutzers des getunten Fahrzeugs.

Wer also die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit seines Pedelec oder S-Pedelecs ändert oder ändern lässt, riskiert im Falle der Aufdeckung eine Strafe von einem Jahr Gefängnis und 30.000 EUR Geldstrafe. Außerdem wird der Führerschein für maximal drei Jahre einbehalten (evtl. nur außerhalb der beruflichen Tätigkeit) und das getunte Fahrzeug so lange aus dem Verkehr gezogen, bis es wieder in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebracht wurde.

Wir haben hier schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass Tuning bei Pedelecs oder E-Bikes kein Kavaliersdelikt ist und die ganzen Vorteile, die das Pedelec durch die Gleichstellung mit dem Fahrrad innehat, gefährdet. Ob man auch in Deutschland solche drastischen Strafen einführen sollte, bleibt dem Verhalten der Nutzer vorbehalten.

Wir jedenfalls wünschen uns, dass es nicht dazu kommen muss. Und ihr?