Offener Brief an Bund und Länder
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Die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände wenden sich in einem offenen Brief an Bund und Länder, um im Rahmen der weiteren Lockdown-Maßnahmen auf Basis eines Maßnahmenkatalogs für den Weiterbetrieb von Fahrradfachhändlern und Fahrradwerkstätten Berücksichtigung zu finden.

Hier der offene Brief im Wortlaut:

Fahrradhandel schrittweise öffnen – krisenfeste Nahmobilität stärken

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Ministerpräsidentinnen,
sehr geehrte Ministerpräsidenten,

die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände unterstützen die erfolgreichen Initiativen von Bund und Ländern, um die Ausbreitung SARS-COV-2 zu verlangsamen. Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass der Kampf gegen das Virus noch lange nicht gewonnen ist. Als Branche werden wir weiterhin Verantwortung übernehmen. Insbesondere mögliche Verbreitungen von gefährlichen Virus-Mutationen können rasches Reagieren notwendig machen, dies werden wir selbstverständlich unterstützen.

Fahrradfahren ist gerade mit dem bevorstehenden Frühlingsbeginn ein unverzichtbarer Bestandteil infektionssicherer Mobilität. Es hält Herz, Kreislauf und Lunge in Schwung und bietet eine verantwortungsvolle Möglichkeit, während anhaltender Kontaktbeschränkungen an die frische Luft zu kommen. Für immer mehr Menschen ist das Fahrrad in der Krise zum Garant der Mobilität im Alltag geworden. In wenigen Wochen beginnt die Fahrradsaison, der Bedarf an neuen Fahrrädern – der diesen Winter ohnehin ungewöhnlich hoch blieb – wird sprunghaft ansteigen.

Mehr Radverkehr ist ganz besonders in diesen Zeiten ein Gewinn für alle, wer Rad fährt, tut sich und allen Mitmenschen etwas Gutes. Es ist insofern gesellschaftlich erstrebenswert, möglichst vielen Menschen den Zugang zu einem neuen Fahrrad zu ermöglichen.

Wir empfehlen daher, den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör in den lokalen Fahrradläden zu ermöglichen, mindestens aber dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt und die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsbehörden daher möglich ist. Die Einhaltung der Hygienevorschriften des RKI ist selbstverständlich zu gewährleisten.

Wie der Verkauf in Fahrradgeschäften sowohl für Kunden als auch für Mitarbeitende mit minimalem Risiko der Ansteckung umgesetzt werden kann, haben wir in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst. Es ist diesem Schreiben beigefügt. Die beschriebenen Maßnahmen haben sich bereits seit dem Frühjahr 2020 flächendeckend bewährt.

Wir bitten Sie, unsere Vorschläge zu prüfen und sie bei den anstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Als Unterzeichner

Ulrich Syberg, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
Jörg Müsse, BICO Zweirad Marketing GmbH
Franz-Josef Feldkämper, Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk e.V.
Wasilis von Rauch, Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V.
Thomas Kunz, Verband des Deutschen Zweiradhandels e.V.
Uwe Wöll, Verbund Service und Fahrrad e.V.
Ernst Brust, Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Georg Honkomp, Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft e.G.

Mehr auch im Maßnahmenkatalog (PDF).

Quelle: PM VSF
Text: VSF / Red.