Man sollte immer auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für die geleasten Räder achten
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Mit Dienstrad statt Firmenwagen zur Arbeit: Immer mehr Unternehmen in Deutschland setzen auf nachhaltige Alternativen und stellen ihren Mitarbeitern via Fahrrad-Leasing kostengünstig das Wunschrad zur Verfügung. Doch bei all den gesundheitlichen, betrieblichen und steuerlichen Vorteilen, sollten Unternehmen und Leasing-Anbieter auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für die geleasten Räder achten. Das Rostocker InsurTech hepster bietet hierfür eine maßgeschneiderte Versicherungslösung, die einfach und schnell im Rahmen des Leasings von Fahrrad oder E-Bike abgeschlossen werden kann.

Dienstrad statt Firmenwagen leasen: Eine CO2-freundliche Alternative

Bereits auf dem Weg zur Arbeit etwas für die eigene Gesundheit und die Umwelt tun, dabei noch Zeit sparen und lästigen Berufsverkehr vermeiden? Mit Fahrrad oder E-Bike alles kein Problem. Doch moderne Fahrräder oder die neuesten E-Bikes haben auch ihren Preis. Gerade E-Bikes mit leistungsstarken Motoren und neuwertigen Akkus können schnell mehr als 2.000 Euro kosten.

Wer nicht gerade ein volles Sparschwein daheim hat, für den ist das Fahrrad-Leasing ein kostengünstiger Weg sich ein begehrtes E-Bike oder hochwertiges Fahrrad zu leisten. Dabei setzen auch immer mehr Unternehmen auf das Bike-Leasing und ermöglichen ihren Mitarbeitern den Zugang zum Zweirad. Durch einen Leasing-Vertrag zwischen Leasinganbieter und Arbeitgeber sowie durch einen Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird dem Mitarbeiter ein Dienstrad zur Verfügung gestellt. Dabei können die Mitarbeiter ihr geleastes Bike auch privat und rund um die Uhr nutzen.

Bereits mehr als 250.000 Arbeitnehmer in Deutschland sind mit einem geleasten Dienstrad unterwegs. Der Trend wächst: Das Bundesland Baden-Württemberg will mit dem Projekt „JobBike BW“ und dem Leasing-Anbieter JobRad den über 170.000 Landesbeamten und Richtern des Landes Diensträder bereitstellen. Die Leasingrate wird dabei durch eine Gehaltsumwandlung vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen.

Welche Vorteile bietet das Fahrrad-Leasing für Unternehmen und Mitarbeiter?

Fahrrad fahren – ob zur Arbeit, zum Einkaufen oder für den Familienausflug am Wochenende – bietet ganz klar gesundheitliche Vorteile. Rücken- und Nackenschmerzen sowie andere stressbedingte Symptome können sich durch die regelmäßige Bewegung vermindern. Studien zufolge sind Arbeitnehmer, die regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind, bis zu 1,4 Tage im Jahr weniger krank als andere Mitarbeiter.

Bild: www.flyer-bikes.com | pd-f

Rad fahren für mehr Motivation und weniger Stress

Als Arbeitgeber profitiert man nicht nur von gesünderen Mitarbeitern, sondern ebenfalls von einem ausgeglicheneren Betriebsklima, gesteigerter Leistungsfähigkeit und verbesserter Motivation, sowie einer gestärkten Mitarbeiterbindung und einem positiven Unternehmensimage.

Denn das Jobrad kann schnell und kostengünstig mit dem Firmenlogo oder -slogan verziert werden, wodurch der Mitarbeiter als Markenbotschafter für das Unternehmen unterwegs ist. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann das Dienstrad ein zusätzlicher Anreiz sein, um Bewerber von sich als Arbeitgeber zu überzeugen – ebenso als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.

Die steuerlichen Vorteile des Bike-Leasings

Nicht außer Acht zu lassen sind die steuerlichen Aspekte und Vorteile des Fahrrad-Leasings für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Als Leasingnehmer können Arbeitgeber, die sich beispielsweise an der Hälfte der monatlichen Leasingrate beteiligen, die Anschaffungs- und laufenden Kosten für das Jobrad, wie Wartung, Reparatur oder Zinsen, von den Betriebsausgaben absetzen.

Somit mindert sich der zu versteuernde Gewinn sowie die Sozialausgaben. Ähnliches gilt für den Arbeitnehmer: Durch die Gehaltsumwandlung der Leasingrate als Abzug vom Bruttogehalt sinkt das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Gleichermaßen bleibt die monatliche Rate für das Fahrrad oder E-Bike überschaubar kostengünstig.

Wie funktioniert das Fahrrad-Leasing denn nun?

Möchte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit des Bike-Leasings bieten oder ein Mitarbeiter tritt von sich aus mit diesem Wunsch auf seinen Arbeitgeber zu, wird zuerst der Leasinganbieter ausgewählt. Neben JobRad bieten Unternehmen wie Eurorad, Business-Bike oder Mein-Dienstrad.de ebenfalls Leasing-Modelle an.

Wie kann ich mir mein Leasing-Bike aussuchen?

Die Leasinganbieter kooperieren mit diversen Fahrradhändlern, bei denen der Mitarbeiter sich sein Fahrrad oder E-Bike aussuchen kann. Das Unternehmen kann als Leasingnehmer hierbei einen Preisrahmen festsetzen, in dem sich der Listenpreis des Dienstrads befinden soll. Generell können alle Arten von Fahrrädern geleast werden, dazu gehören auch E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs – jedoch nur, wenn sie nicht schneller als 45 km/h fahren! Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für den Unterschied zwischen Fahrrad- und KFZ-Leasing entscheidend.

Bild: www.pd-f.de / Paul Masukowitz

Was gilt es beim Leasingvertrag zu beachten?

Hat sich der Mitarbeiter für ein Rad entschieden, wird der Leasingvertrag aufgesetzt. In diesem sollte der Arbeitgeber als Leasingnehmer und der Anbieter als Leasinggeber festgehalten werden. Das ist besonders entscheidend. Wird der Mitarbeiter nämlich als Leasingnehmer eingetragen, handelt es sich nicht mehr um gewerbliches Leasing, sondern eine private Nutzung.

Der Leasingvertrag regelt die Dauer des Nutzungszeitraums, die Konditionen, die Leasingraten sowie den obligatorischen Versicherungsschutz. Weiterhin wird durch einen Überlassungsvertrag oder einen Zusatz zum Arbeitsvertrag die Nutzung des Dienstrads zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter genauer geregelt.

Ganz wichtig: Ist im Leasingvertrag sowie im Überlassungsvertrag eine Kaufoption enthalten und nutzt ein Mitarbeiter diese, wird der Mitarbeiter wirtschaftlich gesehen zum Leasingnehmer und muss gegebenenfalls Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt nachzahlen.

Woraus setzt sich die Leasingrate zusammen?

Die Leasingrate wird in den meisten Fällen durch eine Gehaltsumwandlung vom monatlichen Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen. Diese beträgt meist ca. 3 % des Listenpreises für das Wunschrad. Hinzu kommen jedoch noch der Versicherungsbeitrag, welcher je nach Leasinganbieter und den Versicherungsleistungen unterschiedlich ausfällt, und eine geringfügige Steuer für die private Nutzung, insofern die private Nutzung im Überlassungsvertrag geregelt ist. Hier spricht man vom sogenannten geldwerten Vorteil.

Wie wird die private Nutzung des Dienstrads versteuert?

Die private Nutzung eines geleasten Bikes wird ähnlich wie beim Dienstwagen über den geldwerten Vorteil versteuert. Hier gilt seit Beginn 2019 eine neue Regelung: Mitarbeiter, die ihre Diensträder im Zeitraum 2019 erhalten, müssen nur noch 0,5 % des Bruttolistenpreises (ab 2020 sogar nur 0,25 %) als geldwerten Vorteil versteuern.

Das heißt, bei Fahrrädern mit einem Bruttolistenpreis von 2.000 Euro müssen nur noch auf 10 Euro Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, nicht mehr auf 20 Euro wie früher. Für alle Räder, die noch 2018 zur Verfügung gestellt worden, gilt dies jedoch nicht. Hier greift weiterhin die 1 %-Regel.

Erhalten Mitarbeiter das Dienstrad jedoch zusätzlich zum Lohn zur Verfügung und nicht als Teil einer Gehaltsumwandlung, entfällt der geldwerte Vorteil sogar komplett und die private Nutzung muss nicht mehr versteuert werden.

Die Nachteile: Hoher Verwaltungsaufwand und geringere Rentenbeiträge?

Doch es gibt auch kritische Stimmen zum Thema Bike-Leasing. Gerade Gewerkschaften kritisieren mitunter, dass durch die Gehaltsumwandlung der Leasingrate zwar das zu versteuernde Einkommen sinkt, jedoch gleichzeitig auch die Bemessungsgrundlage für Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld gemindert wird – ebenso wie die Beiträge zur Rentenversicherung.

Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob sie auf dem geleasten Bike sitzen bleiben, wenn der Mitarbeiter vor Ende des Leasing-Vertrags aus dem Unternehmen austritt. Idealerweise sollte dies bereits im Leasing- und Überlassungsvertrag mit allen Beteiligten geklärt werden, beispielsweise ob der Mitarbeiter das Fahrrad abkaufen kann oder der Arbeitgeber einen anderen Mitarbeiter finden muss, der den Leasingvertrag übernimmt.

Bild: www.r-m.de | pd-f

Andernfalls können bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags höhere Entschädigungskosten an den Leasinganbieter entstehen. Für viele Unternehmen ist jedoch der hohe Verwaltungsaufwand der Hauptgrund, warum sie vor der Option des Fahrrad-Leasings zurückschrecken. Die Bearbeitung und Verwaltung der Leasing-Verträge und die verschiedenen involvierten Parteien sehen viele Arbeitgeber eher als zusätzlichen Kostenfaktor.

Jedoch halten sich die betrieblichen Ausgaben im Vergleich sehr gering und können steuerlich abgeschrieben werden. Somit ist das Dienstrad-Leasing betriebswirtschaftlich kostenneutral. Die gesundheitlichen Vorteile für die eigenen Mitarbeiter und auch die gesteigerte Motivation und Leistungsfähigkeit sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Denn zufriedene Mitarbeiter sind produktive Mitarbeiter.

Warum ist der Versicherungsschutz beim Fahrrad-Leasing so wichtig?

Zu jedem Leasingvertrag gehört ein obligatorischer Versicherungsschutz und somit auch ein monatlicher Versicherungsbeitrag. Doch warum kann das Wunsch-Bike nicht auch ohne zusätzliche Versicherung geleast werden? Trotz einer Vielzahl von Verbesserungen in den vergangenen Jahren ist die Infrastruktur für Radfahrer in Deutschland längst nicht ausgereift genug, um Schäden so gering wie möglich zu halten.

Bild: www.wsm.eu | pd-f

Schlecht ausgebaute oder nicht vorhandene Radwege stellen nach wie vor große Risiken für Radfahrer dar. Gerade in den deutschen Großstädten ist laut dem Statistischen Bundesamt die Zahl der Radunfälle, aber auch Verkehrstoten durch Fahrradunfälle in den letzten Jahren gestiegen.

Schnell kann es also zu Sturz- oder Transportschäden am Fahrrad oder E-Bike kommen. Auch die Anzahl der Fahrrad-Diebstähle in Deutschland steigt stetig. Umso ärgerlich, wenn es nicht das eigene Rad ist und mehrere Parteien im Schadenprozess involviert sind. Mit einem ausreichenden Versicherungsschutz sind somit nicht nur die Mitarbeiter, sondern ebenfalls die Arbeitgeber und Leasing-Anbieter vor hohen finanziellen Risiken geschützt.

Welche Versicherung muss beim Bike-Leasing abgeschlossen werden?

Zu jedem geleasten Fahrrad oder E-Bike muss eine Vollkaskoversicherung gehören, die für den gesamten Leasingzeitraum gültig ist. Die Vollkaskoversicherung kommt in der Regel bei Sturz- und Bruchschäden, Schäden durch Dritte oder durch Unfälle auf. Je nach Leistungsumfang des Leasinganbieters zählen auch Diebstahl und Raub, aber mitunter auch Bedienungsfehler oder Konstruktionsfehler zum Versicherungsschutz.

Viele Leasinganbieter ergänzen ihr Versicherungsangebot um weitere Pakete, die beispielsweise Kosten für eine Reparatur oder die jährliche Wartung nach Checkliste des Anbieters übernehmen. Ebenfalls möglich: ein Fahrradschutzbrief, der den Mitarbeiter bei längeren Touren und einer verhinderten Weiterfahrt aufgrund eines Unfalls oder Schadens z.B. mit einer Pannenhilfe, Unterstützung beim Rücktransport oder Übernahme der Übernachtungskosten unterstützt.

Bei E-Bikes oder Pedelecs kann es sinnvoll sein, den Verschleiß der Akkus oder elektronischen Antriebe mitzuversichern. Aufgrund ihrer hohen Empfindlichkeit können sie schnell Schaden nehmen und zusätzlichen Kosten verursachen.

Was muss ich als Arbeitgeber in Puncto Versicherung für Diensträder beachten?

Gerade beim Versicherungsschutz ist es wichtig, sich im Vorfeld über die geltenden Leistungen und Ausschlüsse zu informieren, beispielsweise ob das Rad durch ein spezielles Schloss vor Diebstahl geschützt werden muss oder ob und bis zu welchem Umfang Verschleißschäden versichert sind. Der Leasinganbieter stellt in der Regel hierzu entsprechende Informationen über die Versicherungsoptionen bereit.

Bild: pd-f / Kay Tkatzik

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Höhe des Listenpreises, also der Versicherungssumme und wird auf die monatliche Leasingrate angerechnet. Zusätzliche Serviceleistungen, wie Reparaturpakete oder ein Fahrradschutzbrief, können den Versicherungsschutz ergänzen – der monatliche Versicherungsbeitrag steigt jedoch.

Was passiert, wenn das Dienstrad gestohlen wird?

Sollte das Dienstrad gestohlen werden, sollte der betroffene Mitarbeiter natürlich im ersten Schritt die Polizei verständigen. Die meisten Leasinganbieter bieten eine Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz. Daher sollte auch die Versicherung zeitnah über den Diebstahl informiert werden. Hierzu sind in den meisten Fällen eine Kopie der Schadenanzeige inklusive Schadennummer und Aktenzeichen der Polizei bereitzuhalten. Der Diebstahl wird daraufhin von der Versicherung überprüft. Wird der Versicherungsfall bestätigt, wird ein neues Fahrrad an den Mitarbeiter übergeben.

hepster bietet leistungsstarken Versicherungsschutz für das geleaste Wunsch-Bike

Im Bereich Fahrrad-Leasing ist ein umfassender Versicherungsschutz nicht nur erforderlich, sondern auch extrem wichtig. Das Rostocker InsurTech hepster (business.hepster.com) bietet Leasinganbietern hierfür ein leistungsstarkes und volldigitales Versicherungspaket, das die Fahrräder und E-Bikes über den gesamten Leasingzeitraum absichert. Das Paket beinhaltet eine Vollkaskoversicherung und kann modular durch einen Fahrrad-Schutzbrief, einer Restschuldversicherung sowie eine GAP-Deckung ergänzt werden.

Eine Restschuldversicherung sichert das finanzielle Risiko des Leasingnehmers und der Angehörigen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, eines Arbeitsplatzverlusts oder eines Unfalltodes durch Übernahme der Leasingraten und Zahlung der ausstehenden Leasingraten ab. Die so genannte GAP-Deckung hingegen schließt bei Totalschäden die Lücke zwischen der Sachwertentschädigung des Fahrrads bzw. E-Bikes und den bestehenden Forderungen aus dem Leasingvertrag und bietet somit eine finanzielle Sicherheit für Leasingnehmer bei Verlust oder Zerstörung. Beide Versicherungen können bei hepster im Paket oder als Ergänzung zur grundlegenden Fahrradversicherung und dem Fahrrad-Schutzbrief abgeschlossen werden.

hepster arbeitet bereits erfolgreich mit mehreren Anbietern im Bereich Fahrrad- und E-Bike-Leasing zusammen, unter anderem mit Baron Mobility und Hofmann Leasing. “Wir sehen eine starke Zukunft für nachhaltige und nutzerorientierte Mobilitätskonzepte, gerade im Bereich Fahrrad- und E-Bike-Leasing”, so Christian Range, CEO und Co-Founder von hepster. “Daher möchten wir unseren Businesspartnern flexible und leistungsstarke Versicherungslösungen bieten, die gleichsam Mehrwerte für ihre Kunden schaffen.

Kooperationspartner profitieren ebenfalls von hepsters moderner und innovativer Technologie, dazu gehört beispielsweise ein Partnerportal zur Selbstverwaltung der Versicherungsverträge.

Mehr unter business.hepster.com.