Auswirkungen auf E-Bike-Versicherungen
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Die ELEMENT Insurance AG, ein in Berlin ansässiger Versicherer, hatte bereits am 23. Dezember 2024 beim Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Als sogenannter White-Label-Versicherer agierte ELEMENT häufig im Hintergrund, während der Vertrieb über verschiedene Partner erfolgte. Zu den von ELEMENT angebotenen Produkten zählen unter anderem Fahrradversicherungen, die auch E-Bikes umfassen können.

Was bedeutet das für E-Bike-Besitzer mit einer ELEMENT-Police?

Betroffen sind alle Versicherungsverträge, bei denen ELEMENT als Risikoträger fungiert. Dazu gehören insbesondere Fahrradversicherungen. Versicherungsnehmer sollten ihre Unterlagen dahingehend prüfen, ob ELEMENT als Versicherer genannt ist.

Da ELEMENT oft über Partnerunternehmen agierte, kann der eigentliche Versicherer in den Vertragsdokumenten genannt sein. Ein prominentes Beispiel ist die Kooperation mit der Versicherungsgruppe die Bayerische.

Gemeinsam entwickelten sie die Fahrradversicherung „Bike Protect“, die Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs bis zu einem Neuwert von 12.000 Euro absichert. Nach dem Insolvenzantrag von ELEMENT hat die Bayerische angekündigt, betroffenen Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre Fahrradversicherungen unter neuen Konditionen fortzuführen.

Ein weiterer Partner ist der Versicherungsanbieter hepster, der E-Bike-Versicherungen mit umfassendem Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung anbietet. ELEMENT fungierte dabei als Risikoträger für diese Policen. Das Unternehmen teilte inzwischen mit:

Der Versicherungsschutz ist weiterhin gewährleistet, auftretende Schäden werden von uns bearbeitet und Entschädigungen ausgezahlt. Bereits seit dem ersten Tag nach Bekanntwerden der Situation haben wir aktiv alle notwendigen Schritte eingeleitet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Team von hepster

Zusätzlich arbeitete ELEMENT laut der Verbraucherzentrale Hamburg mit weiteren Unternehmen wie Auto Protect, Asspario, Direkt-AS, Friday, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant zusammen, um verschiedene Versicherungsprodukte anzubieten.

Aktuelle Situation und weitere Schritte

Derzeit läuft das vorläufige Insolvenzverfahren, in dem der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird und die Versicherungsverträge weiterhin gültig bleiben. Allerdings werden momentan keine Schadenszahlungen vorgenommen. Die BaFin arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand von ELEMENT und dem vorläufigen Insolvenzverwalter daran, das Versicherungsportfolio möglicherweise auf einen anderen Versicherer zu übertragen. Sollte dies nicht gelingen, könnte ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Pressemitteilung vom 10.01.2025, BRB
Pressemitteilung vom 10.01.2025
BRL

Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG im vorläufigen Insolvenzverfahren

Berlin, 10. Januar 2025 – Zwei Tage nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ELEMENT Insurance AG durch das Amtsgericht Charlottenburg hat der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade erste Abstimmungen mit den wesentlichen Partnern des Unternehmens – insbesondere Assekuradeure und MGA-Partner (Managing General Agent) – eingeleitet: „Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner PolicenGruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der BaFin abstimmen“, erklärte Friedemann Schade im Anschluss.

Die in Berlin ansässige Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) hatte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. Dezember 2024 nach der Kündigung ihres wichtigsten Rückversicherers den Eintritt von Überschuldung im Sinne von § 19 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt. Die BaFin hatte daraufhin am 23. Dezember 2024 beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag für die ELEMENT gestellt. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 8. Januar 2025 Rechtsanwalt Friedemann Schade, Partner in der multidisziplinären Kanzlei BRL, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

ELEMENT ist ein auf Sachversicherungen spezialisierter Versicherer. Die Versicherungsverträge laufen auch nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiter. Der Betrieb des Unternehmens wird aktuell fortgeführt. Die bestehenden Policen werden von den Vertragspartnern der ELEMENT und den ELEMENT-Mitarbeitenden weiterhin umfassend betreut. Die Gehälter der ELEMENT-Mitarbeitenden sind durch Insolvenzgeldansprüche abgesichert.

Ziel der Unternehmensfortführung ist es nach Angaben von Schade auch, gemeinsam mit der ELEMENT-Geschäftsleitung und der BaFin die Möglichkeiten für Bestandsübertragungen des ELEMENT-Vertragsportfolios auf eine solvente Versicherungsgesellschaft zu eruieren. Kommt es dazu nicht, werden die Versicherungsverträge binnen Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Charlottenburg rechnet Schade im Februar 2025.

Alle noch nicht regulierten Schadenfälle werden seit der Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts vom 8. Januar 2025 nach den Spezialvorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Insolvenzordnung behandelt. Dies gilt gleichermaßen für bereits eingetretene, wie auch für künftige Schadenfälle. Die Prüfung der Schadenfälle wird von den Partnern der ELEMENT und von deren Mitarbeitern unverändert fortgesetzt. Zahlungen auf Schadenfälle erfolgen hingegen zunächst nicht mehr. Stattdessen sind die Schäden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzumelden und werden dann aus dem Sicherungsvermögen nach § 125 VAG bedient. Auf dieses Sicherungsvermögen, das das Unternehmen zur Absicherung der Ansprüche der Versicherten nach den Vorschriften des VAG zu bilden hatte, haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor allen anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient.

Über das weitere Procedere zur Geltendmachung ihrer Forderungen werden alle Gläubiger des Unternehmens nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens detailliert unterrichtet.

Empfehlungen für Versicherungsnehmer

E-Bike-Besitzer mit einer ELEMENT-Versicherung sollten zeitnah prüfen, ob sie von der Insolvenz betroffen sind. Es ist ratsam, den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls nach alternativen Angeboten zu suchen, um weiterhin abgesichert zu sein. Die BaFin hat eine FAQ-Seite eingerichtet, die wichtige Fragen beantwortet und regelmäßig aktualisiert wird.

Für weitere Informationen und Unterstützung können sich Betroffene an die BaFin oder ihren Versicherungsmakler wenden.

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