Mit der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung und einer angepassten E-Bike-Regelung will das Bundesverkehrsministerium zukünftig „E-Bikes durch ein neues Zusatzschild den Mofas“ gleichstellen.
Dabei bleibt im Unklaren, ob mit „E-Bikes“ Elektromofas bis 25 km/h oder fast doppelt so schnelle S-Pedelecs gemeint sind. Der ADFC kritisiert die schwammige Formulierung.
Der Begriff „E-Bike“ ist vieldeutig und rechtlich nicht festgeschrieben. Unter diesem Begriff werden alle möglichen Fahrzeuge verstanden, darunter:
- Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h, sind rechtlich Fahrräder, dürfen auf Radwegen fahren)
- S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h, sind rechtlich Kraftfahrzeuge, dürfen auf Radwegen NICHT fahren, denn Radwege sind auf Geschwindigkeiten bis 25 km/h ausgelegt)
- Elektro-Mofas (ebenfalls Kraftfahrzeuge, sie beschleunigen – ohne Treten, mit Gashebel – bis 25 km/h, dürfen außerorts auf Radwegen fahren, wenn es ein entsprechende Zusatzschild „Mofas frei“ gibt)
ADFC-Bundesvorstand Ludger Koopmann sagt:
Das Bundesverkehrsministerium muss den Passus so fassen, dass S-Pedelecs bis 45 km/h von der Radwegbenutzung eindeutig ausgeschlossen sind.
Mehr zur neuen E-Bike-Regelung und weiteren Themen rund ums E-Bike gibt es auf der Webseite des ADFC.