Vor einem Jahr ging die neue Bundesregierung an den Start. Im Koalitionsvertrag vereinbarte sie zwei wichtige Bausteine für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr: Die große Reform des Straßenverkehrsrechts und die Finanzierung des Radverkehrs. Einen Gesetzentwurf ist das Bundesverkehrsministerium aber bisher schuldig geblieben. Auch eine seriöse Finanzierung für den Radverkehr verweigert die Ampel – stattdessen hat sie die Mittel für den Radverkehrshaushalt unlängst sogar auf 560 Millionen Euro gekürzt. Die Bedeutung des Fahrrads für den Klimaschutz wird negiert. Der ADFC sieht das von Minister Wissing angekündigte „Fahrradland Deutschland“ in Gefahr.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Der Verkehrsminister schaltet die Verkehrswendeampel auf Rot und Klimaschutzminister Habeck trägt das mit. Das ist beschämend. Wissing verweigert die einfachsten und kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr. Die Bundesregierung hat nach einem Jahr im Amt noch nicht mal einen Entwurf für eine Reform des Straßenverkehrsrechts vorgelegt. Noch immer ist der Klimaschutz nicht im Straßenverkehrsrecht verankert. Die Bundesregierung hat außerdem die dringend notwendige Finanzierung von Radwegen und Radwegenetzen auf blamable 560 Millionen Euro jährlich zurückgefahren. Länder und Kommunen brauchen mindestens eine Fahrradmilliarde pro Jahr, um dem vom Minister selbst proklamierten Fahrradland näherzukommen. Deutschland wird seine Klimaziele nicht erreichen, wenn der dreckige Verkehrssektor weiter keinen Klimaschutz macht und das saubere Fahrrad als Klimaschutzmaschine nicht ausreichend in Betracht gezogen wird.“
Koalitionsvertrag fordert Reform von StVG und StVO
Im Koalitionsvertrag ist klar vereinbart, dass die Regierung im Straßenverkehrsrecht neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs gleichrangig die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung verankern will. Ziel ist, den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, die Straßen zugunsten von Fuß, Rad und ÖPNV umzugestalten und so den Klimaschutz voranzubringen. Bisher können beispielsweise geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 oftmals nicht umgesetzt werden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Für die Reform von StVG und StVO hat das Bundesverkehrsministerium aber bisher keine Vorschläge geliefert.
Jährliche „Fahrradmilliarde“ für lückenlose Radwegenetze
Laut nationalem Radverkehrsplan will der Bund bis 2030 lückenlose Radwegenetze und einladende Bedingungen zum Radfahren im ganzen Land schaffen. Der ADFC und die Verkehrsministerkonferenz der Länder halten dafür eine langfristige Erhöhung der Fahrradförderprogramme des Bundes auf mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr für notwendig. Von dieser Höhe sind die im Bundeshaushalt 2023 verabschiedeten Mittel weit entfernt. Sie wurden gegenüber 2022 sogar von 750 Millionen auf 560 Millionen Euro gekürzt.
Schneider: „Ohne deutlich höhere Investitionen in durchgängige Radwege, Radschnellwege und Fahrradparkhäuser wird es nicht gelingen, mehr Menschen aus dem Auto auf das Rad zu locken. Es ist unverantwortlich, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Verkehrswende im Stich lässt und die Bedeutung des Fahrrads für den Klimaschutz nicht ausreichend anerkennt.“
Mehr Details unter: www.adfc.de.