Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat dem Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, die Anordnung von Tempo 30 an Kindergärten, Schulen und Altenheimen deutlich zu erschweren.
Durch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift würde eine erst im Herbst 2016 beschlossene, fortschrittliche Änderung der Straßenverkehrsordnung in Teilen wieder zurückgenommen.
Der ADFC kritisiert den Vorschlag scharf und appelliert dringend an den Bundesrat, in der Sitzung am 10. März den Ausschussempfehlungen zu widersprechen. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 – 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig.
Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Diese Vorschläge hält der ADFC für kleinkariert und kontraproduktiv für die Sicherheit von ungeschützten und besonders verletzlichen Verkehrsteilnehmern.
Mehrspurige Straßen vor Kitas und Krankenhäusern müssen Tempo 30 haben – alles andere ist verantwortungslos!Burkhard Stork
Das Europäische Parlament hat sich 2011 aus Gründen der Verkehrssicherheit für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften ausgesprochen. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsministerium empfiehlt Tempo 30 innerorts.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club fordert Tempo 30 innerorts seit vielen Jahren, unter anderem in seinem Verkehrspolitischen Programm. Weitere Fakten zu Tempo 30 haben ADFC-Verkehrsexperten in einem Webdossier zusammengestellt.