Am 28. Januar beginnt der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Auf dem Programm steht das Thema Fahrrad und Alkohol. Zudem ist ein Streitgespräch geplant, ob generell strengere Vorschriften für den Radverkehr notwendig sind. Der ADFC begrüßt, dass der Vorschlag für einen zusätzlichen Alkoholgefahrengrenzwert aufgegriffen wird. In erster Linie fordert der weltgrößte Fahrradclub aber den Ausbau sicherer Radwegenetze.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann sagt: „Es ist gut, dass der einflussreiche Verkehrsgerichtstag die Sicherheit der Radfahrenden in den Blick nimmt. Denn tödliche Fahrradunfälle nehmen immer weiter zu – gleichzeitig soll der Radverkehr nach den Plänen der Bundesregierung weiterwachsen. Dafür muss er um Klassen sicherer werden. Maßregelungen allein greifen hier deutlich zu kurz. Priorität muss der Ausbau der Radwege haben – denn mangelnde und mangelhafte Infrastruktur ist das Hauptproblem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer.“
Immer mehr getötete Radfahrende – Deutschland bleibt weit hinter Zielen zurück
Die Bundesregierung strebt die „Vision Zero“ an – also einen Straßenverkehr ohne Tote und Schwerstverletzte. Dieses Ziel ist in weiter Ferne. Die Zahl der getöteten Radfahrenden ist in den letzten zehn Jahren gestiegen – entgegen dem allgemeinen Trend. Über 400 Menschen verlieren jedes Jahr auf dem Fahrrad ihr Leben, rund 90.000 werden verletzt. Hauptgefahrenstellen sind Kreuzungen und Einmündungen. Hauptunfallgegner ist das Auto. Das beeinflusst auch die wahrgenommene Sicherheit: Mehr als 70 Prozent der 213.000 Teilnehmenden des ADFC-Fahrradklima-Tests 2024 gaben an, sich im Straßenverkehr unsicher zu fühlen.
Unsichere Infrastruktur als Hauptproblem
Radfahrerinnen und Radfahrer haben keinen schützenden Fahrzeugrahmen. Diesen Schutz muss die Infrastruktur bieten. Realität ist aber: Die meisten Straßen sind für den modernen Radverkehr ungeeignet. Radwege sind überwiegend marode, viel zu schmal, zugeparkt, unübersichtlich oder gar nicht vorhanden. An Kreuzungen fehlt häufig die Trennung von Geradeaus- und Abbiegeverkehr.
Autos dürfen abbiegen, während Radfahrende zur Geradeausfahrt grün haben – das bringt Gefahr. Im Winter sind Radwege oft schlecht gepflegt und rutschig durch Eis, Schnee oder Matsch. Wenn Radwege ganz fehlen, muss man sich auf dem Rad die Fahrbahn mit dem schnelleren Autoverkehr teilen. Oft wird man dabei zu eng überholt und erheblichem Stress und Gefahren ausgesetzt. Das ist besonders häufig auf Landstraßen der Fall. Gerade dort steigen die Unfallzahlen seit Jahren: Rund 40 Prozent der tödlichen Fahrradunfälle passieren außerorts, obwohl dort nur zehn Prozent des Radverkehrs stattfinden.
Sichere Straßen für alle gefordert
Der ADFC fordert flächendeckendes Tempo 30 in Städten sowie eine bundesweite Ausbauoffensive für hochwertige Radwege und sichere Kreuzungen gerade auch in ländlichen Regionen. Radwege müssen zuverlässig ganzjährig geräumt und gepflegt werden.
Lodemann: „Nur mit sicheren Radwegen gibt es sicheren Radverkehr.“
ADFC empfiehlt zusätzlichen Alkohol-Gefahrengrenzwert
Alkoholunfälle machen zwar weniger als zehn Prozent aller Fahrradunfälle aus, aber der Anteil ist zuletzt gestiegen. Der ADFC setzt sich deshalb schon seit Jahren für einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille ein. Aktuell gelten Personen auf dem Rad oder Pedelec ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Wer oberhalb dieses Wertes fährt, macht sich strafbar.
Einen darunter liegenden Gefahrengrenzwert wie beim Autoverkehr, der als Ordnungswidrigkeit gilt, gibt es beim Radverkehr nicht. Mit einem zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille können Verkehrsunfälle verhindert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille die Fahrunsicherheit beim Radfahren deutlich steigt.
Verantwortung im Straßenverkehr
Alle Verkehrsteilnehmenden tragen Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen. Autofahrende müssen Radwege freihalten, beim Aussteigen den Schulterblick nutzen, beim Abbiegen doppelt schauen – und Radfahrende mit ausreichend Abstand überholen: mindestens 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Radfahrende müssen an Kreuzungen und Einmündungen besonders aufmerksam sein und dürfen weder auf Gehwegen noch entgegen der Fahrtrichtung auf Radwegen fahren
Lodemann: „Wir erwarten Regeltreue von allen Verkehrsteilnehmenden. Ein aggressives oder auch nur leichtfertiges Verkehrsklima gefährdet alle – ein gutes Miteinander schützt Leben.“
Weitere Informationen unter: www.adfc.de.







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