Der Fahrradclub ADFC hatte die FGSV bereits kritisiert
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Am 5. Oktober fand in Dortmund der Deutsche Straßen- und Verkehrskongress statt. Auf der Agenda stand das wichtige Thema klimafreundliche Mobilität. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet Strategien, wie sich die notwendige Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr auch in den Regelwerken für den Straßenbau wiederspiegeln muss. Der Fahrradclub ADFC hatte die FGSV lange für ihre Kfz-Freundlichkeit kritisiert und eine schnelle Modernisierung der Planungsstandards gefordert. Das diskutierte Reformpapier bewertet der ADFC als Fortschritt, mahnt aber Eile und Konsequenz bei der aktuellen Überarbeitung der ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) an.

ADFC Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider, Bild: Dirk Michael Deckbar

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Der angekündigte Paradigmenwechsel beim Straßenbau zugunsten der klaren Förderung von Fuß, Rad und Nahverkehr macht Hoffnung. Der ADFC hat das schon lange gefordert. Jetzt muss die FGSV es schaffen, die technischen Regelwerke von der jahrzehntealten Privilegierung des Autoverkehrs zu befreien. Bei der aktuell stattfindenden Reform der ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ muss der erste große Wurf gelingen. Das Auto kann nicht mehr die erste Geige spielen. Der Radverkehr braucht breite, attraktive Wege in zusammenhängenden Netzen und sichere Kreuzungen – das muss sich schnellstens auch in den deutschen Gestaltungsrichtlinien widerspiegeln.“

Bild: ADFC / Westrich

Zunehmende Kritik an der FGSV

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein privater Verein, der zentrale technische Regelwerke und Richtlinien für den Straßenbau erarbeitet. Die FGSV ist in den letzten Jahren zunehmend in Kritik geraten, weil die Regelwerke einseitig den Kfz-Verkehr bevorzugen und damit die dringend notwendige Verkehrswende blockieren. Aus Sicht des ADFC müssen alle für den Radverkehr verbindlichen technischen Regelwerke (RIN, RAL, RilSA, RSA-95, RASt06) sowie die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ aus dem Jahr 2010 grundlegend überarbeitet werden, um flächendeckend einladende Radwegenetze zu ermöglichen. Ebenso wie Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung müssen auch die Regelwerke an übergeordneten politischen Zielen, wie dem Klimaschutz, Gesundheitsschutz und der nachhaltigen Stadtentwicklung ausgerichtet werden, so der ADFC.

Mehr Informationen unter: www.adfc.de.

Quelle: PM ADFC
Bilder: s. Kennz.