Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau vor der Reform. Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.
Politisches Patt darf keine Radfahrenden gefährden
Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung nebst angeschlossenem Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt auch den Rest der Reform zu kippen.
Stork: „Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.“
Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich
Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrerinnen und Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrende kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer / die Autofahrerin.
Mehr Informationen unter www.adfc.de.
- 24 mal geteilt bis jetzt - Dankeschön!
- Facebook23
- Pinterest1