Der Fahrradclub ADFC weist neueste Änderungsvorschläge zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als kleingeistig zurück. Bundesverkehrsminister Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz wollen sinnvolle Neuerungen für den Radverkehr einführen, zum Beispiel den festgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen durch Kfz und die Ermöglichung des Nebeneinanderfahrens. Aus dem Innenausschuss des Bundesrates kommen nun kontraproduktive Gegenvorschläge. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
Fadenscheinige Argumente
Der Innenausschuss will den Mindestüberholabstand von 1,50 Metern, mit dem Kfz Radfahrende überholen dürfen, nicht fest in der StVO verankert wissen. Als Begründung werden Schwierigkeiten bei der Überwachung angeführt. Stork:
Mangelnde geistige Reife – eher ein Problem der Autor*innen?
Die Neuregelung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrerinnen und Radfahrern torpediert der Innenausschuss des Bundesrates mit den Worten: „Bereits ein einzelner Rad Fahrender führt in der Regel zu einer Behinderung im Verkehrsfluss“. Er übersieht dabei, dass auch der Radverkehr fließender Verkehr ist, der umgekehrt durch schnellen und aggressiven Autoverkehr behindert wird. Der Ausschuss unterstellt Radfahrenden darüber hinaus mangelnde geistige Reife und das Fehlen rechtlicher Kenntnisse. Stork:
Mangelnde Reife scheint hier eher ein Problem der Radverkehrsverhinderer zu sein!Burkhard Stork, ADFC Bundesgeschäftsführer
Der ADFC begrüßt hingegen ausdrücklich mehrere Änderungsvorschläge der Expert*innen aus dem Verkehrs- und dem Umweltausschuss des Bundesrates. Dazu gehören die Streichung des geplanten Fahrradparkverbots auf der Fahrbahn, die erweiterte Mitnahmemöglichkeit von Personen auf geeigneten Fahrrädern und erhöhte Bußgelder für gefährdendes Abbiegen, Türöffnen und vieles mehr. An die Landesverkehrsminister*innen appelliert der ADFC daher mit einer Serie von Briefen, den sinnvollen Änderungen zuzustimmen und den Vorschlägen des fachfremden Innenausschusses eine klare Absage zu erteilen.
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