Der Vorstand des ZIV – Die Fahrradindustrie hat einstimmig ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung von Mitgliedsanträgen auf relevante internationale Sanktionslisten beschlossen. Unternehmen, die auf entsprechenden Listen geführt werden, können künftig nicht in den Verband aufgenommen werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Compliance des Verbands und seiner Mitglieder mit internationalen Sanktionsregimen sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.
Künftig werden alle Anträge auf eine mögliche Listung insbesondere in Sanktionsverzeichnissen der EU und der USA geprüft. Dabei handelt es sich um offizielle Listen von Personen oder Unternehmen, gegen die nationale oder internationale Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Besondere Relevanz haben sogenannte „Secondary sanctions“ – also Regelungen, bei denen bereits eine geschäftliche Zusammenarbeit mit gelisteten Unternehmen zu eigenen Sanktionen führen kann.
Das neue Verfahren soll nicht nur für künftige Mitgliedsanträge gelten, sondern schrittweise auch auf bestehende Mitglieder angewendet werden. Unterstützt wird der Verband bei der Umsetzung von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.
Unternehmen, die selbst oder über verbundene Gesellschaften auf als relevant eingestuften Sanktionslisten geführt werden, können keine Mitgliedschaft im ZIV erhalten; entsprechende Anträge werden abgelehnt. Bei Einträgen auf nicht als relevant bewerteten Listen soll künftig die Mitgliederversammlung über eine Aufnahme entscheiden. Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV:
Nach Angaben des Verbandes dient der Beschluss dem Schutz der Mitglieder sowie der eigenen Gremien vor unbeabsichtigten Sanktionsfolgen. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, rechtssichere Rahmenbedingungen innerhalb der Fahrradindustrie zu gewährleisten.
Mehr Informationen stehen auf der Website des ZIV zur Verfügung.





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