Endlich wurde gesetzlich anerkannt, dass Pedelecs mit Schiebehilfe zu Fahrrädern gehören
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Waren Pedelecs mit Schiebehilfe bisher rechtlich in einer Grauzone unterwegs, so ist seit gestern, dem 20. Juli 2013, ihr rechtlicher Status endlich eindeutig festgelegt worden.

Denn die, allein durch die Motorkraft zwar nur bis zu 6 km/h bewegten Fahrzeuge, galten bisher doch rein nach dem Gesetz als Kraftfahrzeuge und erforderten zumindest die Mofa-Prüfbescheinigung.

Auch war das Fahren auf einem Radweg, welcher nicht ausdrücklich auch für Mofas erlaubt war, nach geltendem Recht verboten. Eine Versicherungs- oder Helmpflicht bestand aber für Pedelecs mit Anfahrhilfe trotzdem nicht.

Klarheit in der Regelung für Pedelecs mit Schiebehilfe

Im neuen Paragraph 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes, welcher jetzt am 20. Juni verkündet worden und im Bundesgesetzblatt niedergeschrieben wurde, sind endlich schon seit langer Zeit gewünschte und praxisnahe Änderungen umgesetzt worden.

Die Bildunterschrift wird in Bälde eingefügt. Sie können uns aber gern auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wir helfen gerne weiter.

Es wurde nun beschlossen, dass jegliche Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs), welche bis maximal 25 km/h Unterstützung für den Fahrer bieten, verkehrsrechtlich als Fahrräder behandelt werden.
Das schließt dann auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe mit ein, welche nur bis zu 6 km/h wirkt.

Die Gesetzesänderung ist ab heute, dem 21. Juni 2013 gültig und bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sind als Fahrräder zu behandeln
  • Pedelecs 25 mit Schiebehilfe sind Fahrrädern ebenfalls gleichgestellt
  • Kein Mindestalter (bisher 15 Jahre) zum Fahren eines Pedelecs erforderlich
  • Keine Mofa-Prüfbescheinigung oder Geburtsdatum vor dem 01. April 1965 notwendig
  • Versicherungen müssen Pedelecs mit Anfahrhilfe denselben Schutz gewähren wie normalen Fahrrädern

Fazit

Eine sinnvolle Änderung, welche endlich die modernen elektrisch unterstützten Fahrrädern praxisgerecht behandelt. Diese Regelung war lange überfällig – jetzt ist sie da. Ihr folgen hoffentlich noch weitere…