Der Ausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat soeben im Rahmen einer Einigung über die Kfz-Versicherungsregeln beschlossen, dass E-Bikes von der Versicherungspflicht weiter ausgenommen bleiben. Dasselbe soll für Motorsport-Geräte wie auch für (E-)Mobilitätsroller, Kinderspielzeug oder Rasenmäher gelten, wobei hier die EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Regeln machen können. Ein erster Entscheid für den Ausschluss von E-Bikes aus der Versicherungspflicht gab es bereits in 2018 (wir berichteten).
Zur kürzlichen Einigung teilt Berichterstatterin Dita Charanzová aus Tschechien mit:
Es war höchste Zeit, die Regeln für die Kfz-Versicherung zu klären, damit die Europäer bei Unfällen und bei der Versicherung ihrer Fahrzeuge in der EU besser geschützt und gleich behandelt werden. Wir haben dafür gesorgt, dass die Menschen auch bei Verkehrsunfällen entschädigt werden, bei denen die Versicherungsgesellschaft in Konkurs geht, und wir haben neue Instrumente für alle Bürger geschaffen, damit sie Preise, Tarife und Deckung von Versicherungsanbietern vergleichen können. Mit dieser politischen Einigung haben wir es außerdem geschafft, die absurde Überregulierung des Motorsports und von E-Bikes einzudämmen und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, Mobilitätsroller, Kinderspielzeug oder Rasenmäher auszuschließen.Dita Charanzová
Die Einigung wurde im Rahmen von Verhandlungen erzielt, die eine weitere Harmonisierung von Regeln für Kfz-Versicherungen erreichen sollen, die dann mehr Schutz, Transparenz und eine reibungslosere Zusammenarbeit in der gesamten EU bieten. Die Bürger können dank neuer kostenloser und unabhängiger Preisvergleichs-Tools Preise, Tarife und Deckung verschiedener Anbieter leichter vergleichen.
Weiter sollen die geänderten Regeln verletzte Personen besser schützen, wenn sich Unfälle in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat ereignen, einschließlich inländischer Opfer eines Unfalls, der von einem Fahrer aus einem anderen EU-Land verursacht wurde. Unfallopfer werden auch dann geschützt, wenn die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers in Konkurs geht, da die neuen Regeln vorsehen, dass die nationalen Entschädigungsstellen die Kosten für solche Fälle übernehmen.
Die neuen Vorschriften harmonisieren auch die Deckungssummen innerhalb der gesamten EU, die dann bei Personenschäden eine Summe von 6.070.000 EUR pro Unfall oder 1.220.000 EUR pro geschädigter Person und bei Sachschäden dann von 1.220.000 EUR pro Unfall abdecken sollen. Um unversichertes Fahren zu verhindern, sollen grenzüberschreitende Kontrollen möglich sein, die aber diskriminierungsfrei durchgeführt werden sollen.