Die ZEG äußert sich zum aktuellen Pedelec-Test der Stiftung Warentest und des ADAC. E-Bikes der Marken Kettler und Pegasus wurden beim Test mit “mangelhaft” abgestraft. Das wollte die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft aus Köln so nicht stehen lassen und hat die folgenden zwei Pressemitteilungen veröffentlicht.
Zweifelhafte Bewertung des PEGASUS Premio E8F
In der aktuellen E-Bike-Untersuchung der Stiftung Warentest ist das Elektrorad PEGASUS Premio E8F nach 2014 erneut eines der Testräder.
Während das PEGASUS Premio E8F vor zwei Jahren noch als eines von nur drei Rädern die Note „gut“ erhielt, wurde das Rad jetzt überraschend mit „mangelhaft“ bewertet. Dazu ist anzumerken:
- Die Stiftung Warentest kritisiert in der aktuellen Untersuchung die Bremskraft des PEGASUS Premio E8F. Dies ist nicht nachvollziehbar. Serienmäßiger Bestandteil ist die hydraulische Bremse HS22 des renommierten Herstellers Magura. Die Hydraulikbremse HS11 desselben Herstellers wurde im PEGASUS-Testrad des Jahres 2014 eingesetzt – und erhielt damals die Einzelnote „gut“. Diese Abweichung lässt sich auch nicht mit einer anderen Fahrradkonstruktion erklären, denn Felgen, Bremsbeläge und Federgabel sind beim aktuellen PEGASUS Premio E8F identisch mit denen des Testrads 2014. An dem Gewicht des aktuellen PEGASUS Premio E8F kann es auch nicht liegen, denn hier hat es gegenüber 2014 ebenfalls keine Veränderung geben. Über jeden Zweifel erhaben ist schließlich die eingesetzte Bremse. Der deutsche Bremsenhersteller Magura gilt mit seinen Hydraulikbremsen und gerade auch mit der Bremse HS22 als „Benchmark“ im Bremsenbereich (www.bike-components.de/blog/2015/08/magura-hs-22-felgenbremse) und wurde erst unlängst für seine hydraulischen Felgenbremsen im Überblick „Fahrradbremsen“ (18.3.2016) besonders hervorgehoben – durch die Stiftung Warentest.
- Die Stiftung Warentest hat beim aktuellen Test in der durchgeführten Bremsen- und Komplettradprüfung mit einer Gesamtbeladung von 150 kg getestet. Das Testrad PEGASUS Premio E8F ist herstellerseitig aber ausdrücklich nur für ein Gesamtgewicht (E-Bike, Fahrer und Zuladung) von 135 kg zugelassen. Für größere und schwere Fahrer gibt es in der Pegasus-Serie das Modell Strong E8R, das ein Gesamtgewicht bis 180 kg zulässt. In diesem Modell sind alle konstruktiven Teile, einschließlich der Bremsen und der von der Stiftung Warentest gleichfalls als unzulänglich beanstandete Gepäckträger extra verstärkt, um die noch einmal um 45 kg höhere zulässige Gesamtgewichtslast aufzufangen. Für die unter den genannten Eckpunkten vorgenommene Prüfung hätte also zwingend dieses Modell verwendet werden müssen.
Die Ergebnisse der Stiftung Warentest sind damit praxisfern. Jedes Produkt weist früher oder später Defekte auf, wenn es nur lange genug entgegen klarer Herstellervorgaben getestet wird. Tatsächlich ist das aktuelle PEGASUS Premio E8F gegenüber seinem im Jahr 2014 getesteten Vorgängermodell das durchweg ausgereiftere Modell. Dies zeigt sich nicht nur in den höherwertigen Komponenten wie der weiter entwickelten Hydraulikbremse HS22, sondern auch an Details wie einer optimierten Rahmengeometrie sowie dem grundlegend versteiften und stabileren Gepäckträger – und dies bei gleich gebliebenem Gewicht Damit gelang es dem aktuellen Modell auch, durchweg Erfolge beim Fahrverhalten zu erzielen. Dies ist besonders erfreulich bei Rädern mit Tiefeinstieg. Hier muss ein einziges Rahmenrohr nicht nur das gesamte Gewicht von Fahrrad, Fahrer und Gepäck tragen, sondern auch den aus der Fahrbewegung resultierenden Schwingungen standhalten. Kein Problem für das PEGASUS Premio E8F, das auch sonst in allen Testkategorien wenigstens die Bewertung „2,0 (gut)“ erhielt und sich damit gegenüber dem Testrad des Jahres 2014 noch einmal deutlich verbessern konnte.
Gutachten widerlegen Ergebnis von Stiftung Warentest zu Kettler-Elektrorad
Die Stiftung Warentest hat in ihrem aktuellen Testheft 07/2016 u.a. Elektroräder getestet. Mit dem Modell Kettler Traveler E-Tour FL wurde ein Fahrrad der Heinz Kettler GmbH & Co. KG bewertet.
Dieses Fahrrad erhielt bei ansonsten guten bis sehr guten Ergebnissen in den übrigen Testkategorien die Note „mangelhaft“, da ausweislich des von der Stiftung Warentest durchgeführten Prüfverfahrens die Sattelklemmung gebrochen sei. Hierzu stellen wir fest:
- Das getestete E-Bike stammt noch aus der Produktion und dem Vertrieb der Heinz Kettler GmbH & Co. KG. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur KETTLER Alu-Rad GmbH gibt es nicht. Die KETTLER Alu-Rad GmbH ist erst seit dem 15. Dezember 2015 operativ tätig. Wenn in dem Testbericht die Rede davon ist, dass „Anbieter“ des Fahrrads die KETTLER Alu-Rad GmbH sei, gibt dies nicht die tatsächliche Sachlage wieder. Dies wusste die Stiftung Warentest auch, denn die von ihr gekauften Räder verfügten nach ihren eigenen Angaben über Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der Heinz Kettler GmbH & Co. KG.
- Ungeachtet dessen liegen uns diverse Gutachten vor, die das Ergebnis der Stiftung Warentest klar widerlegen. Die Heinz Kettler GmbH & Co. KG hat als in Deutschland produzierendes Unternehmen mit einer berühmten Marke stets Wert darauf gelegt, alle Zuliefererteile unabhängig von Herstellertests selbst noch einmal zu überprüfen. Für die Sattelklemmung verfügt die Heinz Kettler GmbH & Co. KG daher über einen Test, nach dem dieses Zulieferteil die gesetzlich vorgeschriebenen Normen deutlich übererfüllt.Auch wir, die Kettler Alu-Rad GmbH, haben das Testergebnis der Stiftung Warentest aufgegriffen, da wir uns aufgrund der Namensüberschneidungen mit der Heinz Kettler GmbH & Co. KG zwar nicht in einer rechtlichen, wohl aber in einer faktischen Verantwortung für Kettler-Fahrräder sehen und höchste Qualität unser Anspruch ist. Zudem wollten wir sicherstellen, dass Kettler-Fahrräder, die zwangsläufig mit unserem Unternehmen in Verbindung gebracht werden, sicher sind und alle Verbrauchererwartungen erfüllen.Wir haben die Sattelklemmung daher von uns aus noch einmal sowohl bei dem renommierten Institut Zedler wie auch beim TÜV Rheinland testen lassen. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt sind. Der TÜV Rheinland hat zudem festgestellt, dass die betroffene Sattelklemmung sogar noch einen zusätzlichen Belastungstest, der 25 Prozent oberhalb der gesetzlichen Norm liegt, erfüllt. Außerdem entspricht laut TÜV die Sattelklemmung den Kriterien für das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit).
- Weder uns, noch der Heinz Kettler GmbH & Co. KG liegen Verbraucherbeanstandungen oder Hinweise auf eine gebrochene Sattelklemmung vor. Bei dem getesteten Modell handelt es sich um ein Elektrorad, das die Heinz Kettler GmbH & Co. KG in dieser Konstruktion schon seit Jahren vertreibt.
Auf diese Umstände haben wir die Stiftung Warentest erstmals am 25. Mai 2016 hingewiesen. Die Stiftung Warentest hat entschieden, diese Informationen in ihrer Berichterstattung nicht zu berücksichtigen.
Mehr auch direkt auf den Seiten der ZEG.
30. Juni 2016
Es ist doch immer wieder das gleiche… durch diese Test die u.U. Praxisfremd sind (im übrigen wird das Testverfahren nicht offengelegt!) gerät eine Branche immer wieder aufs neue in die Kritik. Auch solche die versuchen mit günstigeren Preisen die Mobilität von Menschen zu ermöglichen die sich kein E-Bike der Preisklasse 3.000 EUR leisten können. Ich für mich habe vor Jahren meine StiWa ABO gekündigt und meine Mitgliedschaft beim ADAC. Das so gesparte Geld investiere ich nun in Fachzeitschriften die sich m.E. besser mit dem Thema auseinandersetzen. Der ADAC sollte bei seiner Kernkompetenz bleiben… Pannenhilfe. Der StiWa sollten mal die Flügel richtig gestutzt werden durch eine Herstellerallianz.