Vor wenigen Tagen wurde seitens der Europäischen Kommission ein neuer Vorschlag für die Änderung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht veröffentlicht. Darin werden auch Überlegungen angestellt, die E-Bikes und Pedelecs mit einem Haftpflichtzwang zu belegen.
Wohlgemerkt, ist die vorliegende Initiative nur ein Vorschlag und kann daher nur in Teilen oder auch gar nicht umgesetzt werden. Für den Fall, dass die für das Elektrofahrrad vorgeschlagenen Änderungen auch zum Gesetz werden, könnte dies eine massive Auswirkung auf den aktuellen Boom der E-Bikes haben.
Haftpflichtzwang auch für Elektroräder?
Konkret lautet die Passage in besagtem Richtlinien-Vorschlag:
Außerdem wird in der Folgenabschätzung festgestellt, dass neue Kraftfahrzeugtypen, wie Elektrofahrräder, Segways und Elektroroller bereits in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Die Nutzung dieser neuen Typen von Elektrofahrzeugen im Verkehr kann zu Unfällen führen, deren Opfer geschützt und zügig entschädigt werden müssen. Allerdings sieht die geltende Richtlinie auch vor, dass die Mitgliedstaaten solche Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausnehmen können, wenn sie dies für erforderlich halten.EU-Kommission Richtlinien-Vorschlag (2018)336/976568
Fahrradverbände warnen vor Folgen
Dass die Änderungen ungewünschte Auswirkungen haben könnte, ist dem EU-Kollegium ebenfalls bekannt, nicht zuletzt, weil mehrere Fahrradverbände bei der öffentlichen Konsultation eine Ausnahme von der Richtlinie forderten, wie es im Richtlinien-Vorschlag weiter heißt:
Bei der öffentlichen Konsultation riefen mehrere Verbände der Elektro-Fahrradindustrie dazu auf, solche Fahrzeuge von der Richtlinie auszunehmen, da die Einführung von Elektrofahrrädern gebremst werden könnte, wenn eine Haftpflichtversicherung verlangt wird. Dies wird angesichts der Befugnis der Mitgliedstaaten, elektrische Fahrräder oder andere neue Elektrofahrzeuge freizustellen, nicht für erforderlich gehalten.EU-Kommission Richtlinien-Vorschlag (2018)336/976568
Die Mitgliedstaaten selbst also, könnten auch bei beschlossener Richtlinie Ausnahmeregelungen für bestimmte neue Elektrofahrzeuge, darunter auch E-Bikes, festlegen. Damit müsste dann ein nationaler Garantiefond die Kosten für die Unfallfolgen tragen, die von den neuen Fahrzeugtypen verursacht werden. Nur so könnte das höchste Schutzniveau für Opfer aufrecht erhalten werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig wären.
Politiker mit Weitsicht?
Nehmen wir einmal den schlimmsten Fall an, bei welchem die Richtlinie auch von den Mitgliedstaaten genauso umgesetzt wird, wie sie jetzt vorgeschlagen wurde. Somit wäre für alle Pedelecs und E-Bikes, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt würden, eine Haftpflichtversicherung inkl. Nummernschild, Helmpflicht usw. notwendig.
Dieser Umstand wäre aus unserer Sicht bei weitem nicht das Schlimmste, sondern hätte durchaus seine Vorteile. Allerdings, und das ist weitaus kritischer zu betrachten, müsste dann neu festgelegt werden, wo Elektrofahrräder überhaupt noch fahren dürfen, um die Geltung des Versicherungsschutzes aufrecht zu erhalten.
Somit könnte die Nutzung von Radwegen, Forstwegen, Trails, etc. seitens der Neuregelung stark oder komplett eingeschränkt werden. Aus unserer Sicht hat die Gleichstellung der Pedelecs (25 km/h) mit den Fahrrädern sich am meisten auf die hohe Verbreitung der Elektroräder ausgewirkt. Sollte diese Einstufung geändert werden oder gar entfallen, könnte die überaus positive Entwicklung der letzten Jahre ihr abruptes Ende finden.
Soll es soweit kommen?
Kein Stop für den E-Bike Boom!
Hier appellieren wir an die EU-Kommission und auch an unsere gewählten Politiker:
Wenn es eine positive Entwicklung in Sachen Elektromobilität und Entlastung der Städte in den letzten Jahren gegeben hat, dann wurde diese durch die rasante Verbreitung der Pedelecs und E-Bikes verursacht! Bremst dies nicht, sondern unterstützt es!
Der inzwischen auf Deutsch übersetzte Vorschlag zu Änderung der Richtlinie ist auf den Webseiten der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiative/237387/attachment/090166e5baec10b8 abrufbar.
27. Mai 2018
Ich hätte nichts dagegen wenn die E-MTBs aus den Wäldern wieder verschwinden!
27. Mai 2018
Herzlichen Glückwunsch zu dieser unglaublich kurzsichtigen und verklemmten Einstellung! Die meisten Wanderer wollen auch keine Mountainbiker in den Wäldern haben. Also raus da!
27. Mai 2018
Das Blatt hat sich längst gewendet. Wanderer erfreuen sich über Menschen die noch aus eigener muskulärer Kraft fahren. E-Biker hingegen sind bei Wanderern nicht besonders beliebt.
27. Mai 2018
Das können wir nicht bestätigen. Es schallt so aus dem Wald heraus, wie man hineinruft! 😉
04. Juni 2018
Ihr in den Wald rufen scheint noch nicht viel gebracht zu haben 😉
https://radmarkt.de/nachrichten/ecf-alarm-eu-kommission-will-pedelec-versicherungspflicht
04. Juni 2018
Und? Was steht da jetzt mehr als in unserem Beitrag? Wenn die Haftpflicht für Pedelecs kommt, kommt sie auch für normale Fahrräder! 😀
06. Juni 2018
Wunschdenken. Leider können nur motorisierte Fahrzeuge eine KFZ- Haftpflichtversicherung erlangen. Und das ein Pedelec ein motorisiertes Fortbewegungsmittel ist können sie ja schlecht bestreiten. Das Funktionsprinzip ist eigentlich egal dabei. Der Motor macht den Unterschied zum Fahrrad.
07. Juni 2018
Wer anderen ihre Freiheiten einschränken will, sollte seine eigenen erst
recht verlieren.
Anders ausgedrückt, sollte die Haftpflicht für
Pedelecs kommen so Hoffentlich auch für alle andere Rahrräder wie MTBs
21. September 2018
nettes gerücht. wanderer interessierts einen scheiss ob jemand mit oder ohne motor tritt. bergauf 10 oder 20 km/h, wahnsinns unterschied, echt. und bergab sind beide gleich schnell.