Laut ZIV räumt der Bund der Steuerzahler am falschen Ende auf
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Anlässlich seiner jährlichen Aktion „Frühjahrsputz“ übt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Kritik an der Förderung des Radverkehrs durch den Bund. Beim „Frühjahrsputz“ stellt der Verein eine Auswahl von Förderprogrammen vor, die aus Sicht des BdSt fragwürdig sind, da es sich hierbei um die Vergabe öffentlicher Mittel vor allem für die Privatwirtschaft handele. Damit wolle der BdSt Beispiele für Einsparmöglichkeiten im Bundeshaushalt benennen.

In diesem Jahr befindet sich nun also auch die Radverkehrsförderung auf der Liste des BdSt. Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, rät Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Förderung des Radverkehrs einen Gang zurückzuschalten. Zudem bezeichnet Holznagel die geplante Förderung des Bundes mit 25 Millionen Euro für Radschnellwege als fragwürdig, da der Bund dafür gar nicht zuständig sei. Ferner bemängelt der BdSt die Förderung innovativer Projekte mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro, wie z. B. eine Studie, die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern untersucht.

Interessant und zugleich überraschend ist, dass sich die Radverkehrsförderung in einer Reihe mit der Mütterrente, neuen Poloshirts für einen sächsischen Badminton-Verein, einem oberfränkischen Arnika- und Kräuterkompetenzzentrum oder einer 2-Millionen-Euro-Förderung für einen Flottentest von Daimler wiederfindet.

Grundlage für die Einstufung, ob eine Bundesfinanzierung sinnvoll oder fragwürdig ist, sollte stets sein, inwiefern die entsprechende Förderung der Allgemeinheit zu Gute kommt. Im Fall der Radverkehrsförderung ist diese Frage leicht zu beantworten: Gute Radwege und Radschnellwege stehen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Und gute Fahrradinfrastruktur führt dazu, dass mehr Menschen Fahrrad fahren.

Dadurch wird der Verkehr entlastet, es gibt weniger Staus. Dies nützt auch den Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Mehr Radverkehr heißt weniger Lärm, weniger Schadstoffemissionen, stattdessen saubere und gesunde Luft. Gerade die genannten Radschnellwege können dazu beitragen, Pendlerströme vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und somit besonders die Innenstädte von Staus und schädlichen Emissionen entlasten.

Zudem bedeutet eine gute Fahrradinfrastruktur auch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Anknüpfend an die Vision Zero – Null Verkehrstote im Straßenverkehr – sind die verhältnismäßig geringen Ausgaben des Bundes für den Radverkehr deshalb alles andere als eine fragwürdige Ausgabe.

Auch das Argument, der Bund sei nicht für den Radverkehr zuständig, greift zu kurz. Der Bund ist nicht nur für den Radwegebau an Bundesfernstraßen zuständig, sondern er kann sehr wohl auch Radschnellwege fördern, wie kürzlich in einem rechtlichen Gutachten festgestellt wurde. Darüber hinaus ist die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele des Bundes im Verkehrssektor zu erreichen.

Es gibt etliche Argumente, warum eine Radverkehrsförderung auf Bundesebene sinnvoll und der Allgemeinheit von Nutzen ist. Und deshalb hat dieser Punkt nichts in der Liste der Steuersünden zu suchen. Der Titel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu diesem Thema „Fahrradnachhilfe für Schwangere“ zeigt indes: Dem Radverkehr wird noch immer nicht die Bedeutung beigemessen, die er als klimafreundliche, saubere und gesunde Fortbewegungsform der Zukunft verdient.

Die sonst so gute und wichtige Arbeit des Bundes der Steuerzahler, auf Steuerverschwendung kritisch aufmerksam zu machen, ist in diesem Fall deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, Fahrradkomponenten, Zubehör und E-Bikes.

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Quelle: PM ZIV
Text: ZIV
Bild: Pixabay