E-Bikes als Rückgrat der Verkehrswende!
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Bereits vor der Europawahl 2024 hatten einzelne EU-Ministerien angekündigt, zahlreiche rechtliche Regelungen nach der Wahl neu zu fassen. Angekündigt wurden auch Neureglungen im Fahrzeugbereich, die zu einer Neugestaltung der bisherigen EPAC-Regulierung führen würden.

Der ZIV – Die Fahrradindustrie hat daraufhin die Meinungsbildung und technische Diskussion der Mitgliedsunternehmen, welche Regulierung aus Sicht der Industrie die richtige ist, gestartet. Heute hat der Verband die Ergebnisse vorgelegt.

Das E-Bike, rechtlich korrekt als EPAC („Electrically Power Assisted Cycle“) bezeichnet, ist mit einem Bestand von knapp 16 Millionen Fahrzeugen in Deutschland der wichtigste Treiber der Elektromobilität. Es ist zentraler Baustein der Verkehrswende, erfolgreichstes Freizeit-Fahrzeug und somit ein unabdingbarer Erfolgsfaktor für die deutsche Fahrradindustrie.

Tim Salatzki; Bild: Dirk Michael Deckbar

„Grundlage des E-Bike Erfolgs ist die rechtliche Gleichstellung mit dem Fahrrad. Um diese Gleichstellung langfristig zu sichern, schlagen wir als Ergebnis unserer Arbeit präzisierende begrenzende Parameter für diesen Fahrzeugtyp vor“, so Tim Salatzki, Leiter für Technik- und Normung beim ZIV – Die Fahrradindustrie zum heute veröffentlichen Positionspapier.

Grundlage dieser Gleichstellung von EPACs mit einem muskelbetriebenen Fahrrad und somit der Ausnahme von der Typgenehmigungsverordnung (VO 168/2013) sind die vergleichbaren Fahreigenschaften. Dabei hat die Aktivität des Radfahrenden einen direkten Einfluss auf das Fahrverhalten und die Fortbewegung.

„Wir wissen, dass das Fahrrad und heutige EPAC aktive Mobilität sind. Ein fast ausschließlich elektromotorischer Antrieb ohne körperlichen Kraftaufwand kann daher nicht der Definition eines Fahrrads und somit auch nicht der künftiger EPAC entsprechen“, betont Salatzki.

Das bedeute, dass die Fahrenden stets einen aktiven Beitrag zum Antrieb des Fahrrads leisten müssen. Auch sorge eine Begrenzung der Unterstützungsleistung dafür, dass EPACs ihr fahrradähnliches Fahrverhalten beibehalten und nicht in die Regulierung eines Kleinkraftrads oder Mopeds übergehen.

ZIV will EPAC-Parameter besser beschreiben – und so Status erhalten

Die derzeitigen Festlegungen in der Verordnung (EU) 168/2013 in Bezug auf die Nenndauerleistung und die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit erachtet der ZIV als sinnvoll.

Aus Sicht des ZIV kennzeichnen folgende zusätzliche Parameter ein EPAC:

  • Unterstützungsverhältnis 1:4 und
  • Unterstützungsverhältnis 1:6 bis max. 15 km/h möglich und
  • eine maximale Unterstützungsleistung am Antriebsrad 750 W und
  • max. 250 kg Gesamtgewicht für einspurige EPAC oder
  • max. 300 kg Gesamtgewicht für mehrspurige EPAC

Rahmenbedingungen und Parameter für schwere Lastenräder über 300 kg (siehe DIN EN 17860-4:2025) werden gesondert betrachtet.

Position entspricht Einigung bei CONEBI

Auch die entsprechende Arbeitsgruppe im europäischen Dachverband CONEBI, die Tim Salatzki leitet, hat sich auf eine gemeinsame Position verständigt, die mit der vom ZIV heute vorgestellten identisch ist.

Burkhard Stork vom Zweirad-Industrie-Verband; Bild: ZIV / Dirk Michael Deckbar

„Europa wird neu regeln. Wir und unsere europäischen Partner sind gut vorbereitet. Um die Gleichstellung eines EPACs mit einem muskelbetriebenen, nicht typgenehmigungspflichtigen Fahrrad als Fortbewegungsmittel der aktiven Mobilität zu erhalten, ist es unumgänglich, bei künftigen gesetzlichen Regelungen der EU die genannten Begrenzungen und Anforderungen zu beachten“, unterstreicht Burkhard Stork, Geschäftsführer beim ZIV.

Die Positionierung der ZIV – Die Fahrradindustrie gibt es hier.

Quelle: PM ZIV
Text: ZIV / Red.