Die Selbstverpflichtung der im ZIV vertretenen E-Bike-Industrie wurde erneuert
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Die im Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) organisierten Hersteller und Anbieter von E-Bikes (Pedelecs) und E-Bike-Antriebssystemen sprechen sich strikt gegen jegliche Art von Manipulation an ihren Produkten aus, die die Steigerung der Leistung oder der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit zur Folge haben. Manipulationen können schwerwiegende negative Folgen, sowohl technischer als auch haftungsrechtlicher Natur haben. Zudem gefährdet die Manipulation von Antriebssystemen die Akzeptanz des E-Bikes bei Behörden, Gesetzgeber und Endverbrauchern.

In einer aktualisierten Selbstverpflichtung bekennen sich die Mitgliedsunternehmen des ZIV zur strikten Einhaltung der DIN EN 15194:2017 und zu weitreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Tuning & Manipulation an E-Bikes (Pedelecs).

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Bild: Riese & Müller

Die Selbstverpflichtung des Zweirad-Industrie-Verbands, der als international führender Verband der Fahrrad- und E-Bike-Industrie seit Jahren gegen Manipulation vorgeht, ist die deutsche Beteiligung an der aktuellen Anti-Tuning-Initiative des europäischen Herstellerverbands CONEBI „Companies against Tampering“, die am kürzlich vorgestellt wurde und deren Unterzeichner der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) ist. Der Zweirad-Industrie-Verband fordert alle Marktteilnehmer erneut auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Manipulationen an Antriebssystemen einzudämmen.

Hier die aktualisierte Selbstverpflichtung:

Selbstverpflichtung der im ZIV vertretenen E-Bike-Industrie
Maßnahmen gegen Tuning & Manipulationen von E-Bikes

Die Nutzung getunter E-Bikes (Pedelecs) auf öffentlichen Straßen kann nicht nur zu erheblichen technischen und sicherheitsrelevanten Problemen führen, sondern auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die im ZIV organisierten Hersteller und Anbieter von E-Bikes und E-Bike-Antriebssystemen sind strikt gegen jede Art von Manipulation an ihren Produkten, die z.B. der Steigerung der Leistung oder der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit dienen sollen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Die Hersteller von E-Bikes (Pedelecs) und den zugehörigen Teilen verpflichten sich zur strikten Einhaltung der DIN EN 15194:2017 und der damit verbundenen Maßnahmen gegen Manipulationen.
  • Die E-Bike-Industrie im ZIV stellt sicher, dass alle Anforderungen an die Manipulationssicherheit, die in der DIN EN 15194:2017 enthalten sind, erfüllt werden.
  • Die E-Bike-Industrie im ZIV evaluiert regelmäßig die existierenden Normen, um zu überprüfen, ob sie im Kampf gegen Tuning aktuell und ausreichend sind.
  • Es wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Antriebssysteme gearbeitet, um Manipulationen zu erschweren.
  • In allen Veröffentlichungen und bei allen Veranstaltungen der Industrie und des ZIV zu diesem Thema sprechen sich die Anbieter und der ZIV gegen Tuning von E-Bikes (Pedelecs) aus und weisen in angemessenem Umfang auf die rechtlichen Konsequenzen hin.
  • Es werden Maßnahmen wie beispielsweise Veröffentlichungen, Workshops, Schulungen oder Kampagnen ergriffen, um das Bewusstsein für die Risiken und Gefahren von Manipulationen bei allen Beteiligten zu schaffen. Dies gilt z.B. für Händler und Endverbraucher.
  • Die E-Bike-Industrie ermutigt alle Akteure in der Vertriebskette aktiv, über die rechtlichen Konsequenzen von Manipulationen zu informieren.
  • Der ZIV informiert bei gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Verbänden der Fahrrad-/E-Bike- Branche regelmäßig über das Thema.
  • Der ZIV organisiert bezüglich Tunings von E-Bikes (Pedelecs) die Vernetzung der Industrie mit Händlerverbänden, Verbraucherorganisationen, Polizei, Unfallforschungseinrichtungen, Gutachtern, Prüfinstituten und Fachmedien.
  • Der ZIV unterstützt die Überwachungsbehörden (z.B. Polizei) dabei, unzulässige Manipulationen zu identifizieren, und steht für einen Wissensaustausch mit Politik, Verwaltung und Vollzugsbehörden zur Verfügung.
  • Der ZIV stellt Händlern und Endverbrauchern Informationen über die vorgeschriebene Kennzeichnung von schnellen E-Bikes (S-Pedelecs/45 km/h) (Versicherungskennzeichen, Hersteller-Typenschild) zur Verfügung, um diese Fahrzeuge zu identifizieren.
  • Bei der Durchführung von Schulungen und Veröffentlichungen informiert die E-Bike-Industrie über die Folgen der Verletzung dieses Verhaltenskodex.
  • Sofern der ZIV Kenntnis davon nimmt, dass ein Mitgliedsunternehmen gegen Punkte aus dieser Selbstverpflichtung verstößt und sich wissentlich am Tuning beteiligt, wird der Verband dieses Unternehmen auffordern, dieses Verhalten umgehend abzustellen und hält sich weitere Konsequenzen vor.

Bad Soden, September 2021

Mehr auch direkt unter www.ziv-zweirad.de.

Quelle: PM ZIV
Text: ZIV / Red.
Bilder: s. Kennz.