Weg mit der Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs
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Bei der Verkehrsministerkonferenz, die zuletzt in Saarbrücken tagte, standen einige wichtige Themen auf der Agenda. Unter anderem wurde intensiv über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung diskutiert. Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, meldeten Bedenken an bezüglich der Gefährdung von Fußgängern durch Elektrokleinstfahrzeuge.

Auch der ZIV sieht die Nutzung von sogenannten E-Rollern auf Gehwegen sehr kritisch und hatte seine Bedenken gegenüber den Landesministerien im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz geäußert. Der ZIV begrüßt zwar grundsätzlich neue Mobilitätsformen, die den städtischen Verkehr entlasten und umweltfreundlicher gestalten, und sieht in diesen Fahrzeugen durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum Mobilitätsmix.

Jedoch muss ihre Teilnahme am Straßenverkehr sicher gestaltet werden, sodass es für keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Gefährdungen kommt. Insbesondere die Nutzung der Fahrzeuge von Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 km/h auf Gehwegen erhöht aus Sicht des ZIV die Gefahr für Fußgänger massiv. Auch die Nutzung der E-Roller auf Radwegen birgt großes Konfliktpotenzial.

Solange Radverkehrsanlagen in einem Zustand sind, der nicht einmal eine sichere Abwicklung des Radverkehrs ermöglicht, ist es grob fahrlässig weitere Fahrzeuge auf die Radwege abzuschieben. Um die zu erwartende Mehrbelastung durch Elektrokleinstfahrzeuge aufnehmen zu können, muss dementsprechend ein zügiger Ausbau der Fahrradinfrastruktur in großem Maßstab durchgeführt werden.

Am 17. Mai soll im Bundesrat über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entschieden werden. Es bleibt abzuwarten, wie viel Widerstand die Länder dann leisten werden. Zudem beschlossen die Verkehrsminister der Länder einen 15-Punkte-Plan, der den Radverkehr bundesweit sicher und attraktiver gestalten soll.

Sie forderten den Bund auf, eine fahrradfreundliche StVO-Novelle auf den Weg zu bringen, wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin solle u.a. eine Mindestüberholabstand von 1,50 Meter sowie eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 an wichtigen Radstrecken festgeschrieben werden. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange, sieht die Vorschläge kritisch.

Sie seien „dazu geeignet, auf lange Sicht dem Fahrrad eine einzigartige Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln zu verschaffen“, erklärte er SPIEGEL. „Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte“, so Lange weiter. Aus Sicht des ZIV sind jedoch gleiche Rechte für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland bislang Utopie.

Bei der StVO-Reform geht es nicht um eine Privilegierung von Radfahrern, sondern darum, die seit Jahrzehnten zementierte Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs aufzubrechen und eine tatächliche, längst überfällige Gleichstellung aller Verkehrsmittel herzustellen.

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Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradkomponenten und Zubehör.

Quelle: PM ZIV
Text: ZIV / Red.
Bild: ZIV