Die tricargo Radlogistik Hamburg GmbH, ein auf Transport- und Logistikdienstleistungen mit Lastenrädern spezialisiertes Unternehmen, befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat bereits am 2. Juni 2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Wie aus dem Beschluss (Az. 67h IN 192/26) hervorgeht, dürfen Verfügungen der Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Simon Boes bestellt.
Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg-Bahrenfeld wurde 2016 gegründet und bietet urbane Logistikdienstleistungen mit Transportfahrrädern an. Ziel des Unternehmens war es, Lieferverkehre in Städten emissionsärmer und platzsparender zu gestalten.
Von der Insolvenz betroffen ist nach Angaben der tricargo eG ausschließlich die operative Tochtergesellschaft „tricargo Radlogistik Hamburg GmbH“. Die Genossenschaft selbst sei lediglich am Rande betroffen. In einem Post auf Mastodon erklärte die tricargo eG, dass geprüft werde, tragfähige Unternehmensteile innerhalb der Genossenschaft fortzuführen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass ausreichend neue Genossenschaftsanteile gezeichnet werden.
Ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb der Hamburger Radlogistik-Tochter fortgesetzt werden kann, wird nun im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens geprüft. Weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens liegen derzeit nicht vor.
Wir bleiben dran.




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