Angestellte von Kommunen können ab sofort im Zuge einer Dienstradnutzung Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts wandeln. Diese tarifvertragliche Anpassung ist Teil des gestern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossenen Tarifkompromisses (siehe untenstehender Link).
Da der entsprechende Passus eine besondere Regelung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist, gilt er nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene. Damit betrifft die Neuregelung rund 1,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Rund 1,5 Millionen Beschäftigte können profitieren
„Auch, wenn von der Öffnung des Tarifvertrags noch nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren, ist die gestrige Einigung ein echter Durchbruch“, erklärt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Die Tarifparteien haben damit zahlreichen Kommunen und ihren Angestellten die Option Dienstradleasing – mit all ihren Vorteilen – eröffnet. JobRad arbeitet bereits seit vielen Jahren mit kommunalen Arbeitgebern zusammen. Wir freuen uns sehr darauf, dieser Kundengruppe ab sofort noch umfassendere Angebote machen zu können.“
Hier das Einigungspapier in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_einigungspapier.pdf.