Operativer Betrieb des Textil- und Membranspezialisten läuft weiter – vorläufiger Insolvenzverwalter prüft Fortführungsoptionen
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Die Sympatex Technologies GmbH hat am 22. Januar 2026 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) bestellt. Parallel dazu wurde auch über das Vermögen der Smart Solutions Holding GmbH, der Muttergesellschaft von Sympatex, ein Insolvenzantrag gestellt.

Nach Unternehmensangaben war der Schritt notwendig geworden, da anhaltende wirtschaftliche Belastungen zuletzt zur Zahlungsunfähigkeit geführt hatten. Der operative Geschäftsbetrieb soll jedoch uneingeschränkt fortgeführt werden. Kundenaufträge werden weiterhin bearbeitet, laufende Projekte sollen planmäßig umgesetzt werden. Die rund 70 Mitarbeitenden wurden ebenso wie Kunden und Lieferanten über die Situation informiert; ihre Löhne und Gehälter sind bis Ende März 2026 über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team haben unmittelbar mit der Analyse der wirtschaftlichen Lage begonnen. In den kommenden Wochen sollen sämtliche Optionen für eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens geprüft werden. Ziel sei es, die vorhandene technologische Substanz und das spezialisierte Know-how der Mitarbeitenden zu sichern und eine tragfähige Perspektive für die Zukunft zu entwickeln.

Geschäftsführerin Kim Scholze, seit Ende September 2025 alleinige Geschäftsführerin der Sympatex Technologies GmbH, sieht im Verfahren einen notwendigen Schritt: Die Insolvenz schaffe den Rahmen für einen strukturierten Sanierungsprozess, nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr allein durch das operative Geschäft hätten ausgeglichen werden können. Auch Insolvenzverwalter Bierbach verweist auf die starke Marktposition und die Erfahrung der Belegschaft als Grundlage für eine mögliche Neuaufstellung des Unternehmens.

Am Rande des aktuellen Verfahrens steht zudem ein früherer, rechtlich aufgearbeiteter Komplex aus dem Umfeld der Holdinggesellschaft. Das Landgericht München I hatte im Oktober 2025 festgestellt, dass Privatanleger im Jahr 2017 durch Berater der damaligen Sympatex-Holding über die wirtschaftliche Situation und angebliche Kaufinteressenten getäuscht worden seien, um Zahlungsverpflichtungen aus einer Schuldverschreibung zu reduzieren. Ob und inwieweit Forderungen aus diesem Vorgang im nun eingeleiteten Insolvenzverfahren eine Rolle spielen werden, ist derzeit offen; nach Einschätzung einer beteiligten Kanzlei sei dies aktuell nicht zu erwarten.

Unabhängig davon konzentriert sich das Unternehmen nach eigenen Angaben nun auf die Stabilisierung des laufenden Betriebs und die Auslotung von Sanierungsperspektiven im Rahmen des Insolvenzverfahrens.