Heute oder nächsten Mittwoch beschließt das Bundeskabinett eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bei der StVO-Novelle geht es unter anderem um Rad fahrende Kinder und die erleichterte Anordnung von Tempo 30. Zur Entscheidung steht auch, ob Kommunen künftig ohne Nachweis einer „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ Radfahrstreifen anlegen können.
Der ADFC hat an der Novelle mitgewirkt und begrüßt die geplanten Änderungen als Schritt in die richtige Richtung.
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
Folgende Änderungen sollen beschlossen werden:
Kinder dürfen auf Radwegen fahren
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen bisher auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Diese Regelung führt häufig zu praktischen Problemen, da radelnde Eltern ihre kleineren Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten dürfen.
Die neue Regelung sieht vor, dass Kinder Radwege benutzen dürfen, wenn sie baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Wenn sie auf dem Gehweg fahren, darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson sie dort begleiten.
Der ADFC begrüßt die Neuregelung zur Kinderbegleitung, für die er sich lange stark gemacht hat. Er bemängelt zugleich das Fehlen familienfreundlicher Fahrradinfrastruktur. Stork:
Radfahrstreifen können leichter angelegt werden
Bisher mussten Kommunen erst das erhöhte Unfallpotenzial eines Straßenzuges („besondere örtliche Gefahrenlage“) nachweisen, bevor sie dort einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen anlegen konnten.
Das führte häufig dazu, dass gar keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur geschaffen wurde. Durch die Neuregelung ist es künftig auch ohne Nachweis einer örtlichen Gefahrenlage möglich, Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften anzulegen.
Diese Regelung begrüßt der ADFC als Fortschritt für Städte, die den Radverkehr ernsthaft fördern wollen. Falls die gleichlautende Regelung für Radwege außerorts in der Praxis dazu führt, dass mehr mangelhafte Wege als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden, wird der ADFC dagegen vorgehen.
Tempo 30 kann leichter angeordnet werden
Eine zentrale Forderung des ADFC ist die Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Dieses Ziel rückt durch die StVO-Novelle zumindest ein Stück näher. Kommunen können Tempo 30 künftig im Umfeld von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen ohne komplizierten Nachweis einer Gefahrenlage anordnen.
Sonderzeichen „E-Bikes frei“
Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder und Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, fahren. In Zukunft sollen geeignete Radwege auch für „E-Bikes“ freigegeben werden können. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint.
Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. Stork:
Fazit
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt – und wertet die Novelle als Fortschritt für den Radverkehr. Stork:
Mehr auch beim ADFC.
29. September 2016
“Wenn eine Kommune den Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht ihr bisher die StVO im Weg. Sie gibt vor, dass man erst Straßenzug für Straßenzug eine ‚besondere Gefahrenlage‘ nachweisen muss.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: diese Regelung wird dazu führen, dass die Kommunen an allen möglichen und unmöglichen Stellen nun wieder eine Radwegbenutzungspflicht einführen und uns Fahrradfahrer wie Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandeln werden.
Was ich nun “erwarte”? Noch mehr hupende, drängelnde und aggressive Autofahrer die meinen, mich belehren und auf “meinen Platz” verweisen zu müssen (die Straße ist für Autos, gell?), mich ausbremsen, den Weg schneiden, von der Straße drängen.
Großartige Lobbyarbeit des ADAC… möchte man meinen.
29. September 2016
Stimme Stefan voll zu – genau das war auch mein erster Gedanke.
Was mich außerdem aufbringt, ist der aus meiner Sicht völlig praxisfremde Umgang mit HS-eBikes. Es handelt sich immer noch um eBikes, mit denen man lediglich auf geeigneten Strecken durchschnittlich etwas schneller voran kommt als mit “normalen” eBikes. Sie haben also insbesondere per se keine höhere Motorleistung und bringen auch kein höheres Drehmoment auf die Straße. Die gefahrene Geschwindigkeit hängt, wie beim Fahrrad oder normalen eBike von der Verkehrssituation und der Kondition des Fahrers / der Fahrerin ab!
Man stelle sich vor, dass auf zweispurigen Landstraßen grundsätzlich keine Kfz mehr fahren dürften, die mehr als 160 km/h fahren können – für diese wären beispielsweise nur noch ab dreispurige Straßen und Autobahnen freigegeben.
Das eine wie das andere ist völlig willkürliche Gängelung, und wenn ich mich richtig erinnere, hat gerade der ADFC vor einiger Zeit den Mund ziemlich voll genommen, was eine vernünftige Behandlung von HS-eBikes anbelangt.
30. September 2016
Viele Radler beklagen mehrere Reifenschäden, verursacht durch kleine Glassplitter. Der markierte Fahrradstreifen wird vom KFZ Verkehr gemieden und dadurch bleibt mehr Dreck am markierten Fahrstreifen liegen und verursacht die Reifenschäden.
Die vorhandene Straße wird durch eine zusätzliche Markierung doch nicht besser oder breiter! Der Raum bleibt der gleiche, das Anspruchsdenken des durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers wird befriedigt, (mein Straßenteil) für ein „miteinander im Straßenverkehr“ sehe ich das als Nachteil.
Einen Vorteil für den Radverkehr bringt ein “abhängen” vom Kfz Verkehr, indem ich zB Ampeln umgehen kann und Stand- und Wartezeiten vermeide.
Es gibt viele Wege parallel zu Hauptstraßen bei uns, aber die sind meist in katastrophalem Zustand.
Diese Wege baulich instandsetzen, entsprechende Vorfahrtsregelungen vorsehen, das wäre eine sinnvolle Förderung des Radverkehrs abseits von Abgaswolken und Stop and Go Verkehr