Ernst Brust bezeichnet die Nachrüstung mit Pendix sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht als marktfähig.
2 min Lesezeit

Der Fahrradsachverständige Ernst Brust ist Gründer und Geschäftsführer von velotech.de, einem renommierten Prüfinstitiut für E-Bikes und Fahrräder, das zuletzt unter anderem mit dem universellen Prüfstand eRIG auf sich aufmerksam gemacht hatte.

Der im Jahre 2013 zum ersten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Elektrofahrräder berufene Brust stand E-Bike Umrüstsätzen bisher immer kritisch gegenüber. Einzig der Pendix Nachrüstsatz konnte ihn jetzt anhand seiner Qualität und Zuverlässigkeit überzeugen, wobei er dies aber von einigen Bedingungen abhängig macht.

Pendix Nachrüstsatz aus Sicht von Ernst Brust

Er sieht den Nachrüstsatz der Pendix GmbH auf einem neuen Niveau und Stand der Technik und teilt dies im Wortlaut wie folgt mit:

Pendix hat mit seiner Entwicklung, Produktprüfung und zugehöriger Dokumentation den Stand der Technik im Nachrüstbereich auf ein neues Niveau gehoben und dem Händler eine gute Basis für die Nachrüstung in bestehende Räder gegeben.Ernst Brust

Weiter sieht er den Einbauort am Tretlager als geeignet an:

Durch die Positionierung am Tretlager bringt der Antrieb eine kalkulierbare Mehrbelastung in den Rahmen ein, wodurch er sich für die Montage an einer Vielzahl von Radtypen eignet, was in unabhängigen Prüfungen bestätigt wurde.Ernst Brust

Als Bedingung muss sich der Fahrradhändler natürlich an die Bedingungen halten, die von der Pendix GmbH vorgegeben werden.

Unter der Voraussetzung, dass das Rad den von Pendix vorgegebenen Bedingungen entspricht, ist eine Nachrüstung des Systems nach gründlicher Prüfung des Basisrades für den Händler möglich.Ernst Brust

Er sieht schließlich durch den Pendix Nachrüstsatz das “Nachrüsten von Bestandsrädern marktfähig und für den Händler rechtlich und technisch realisierbar“.

Komplettes_Fahrrad_© Pendix

Pendix mit neuem Rundum-Schutz

Durch die Umrüstung eines konventionellen Fahrrads mit Pendix wird der Händler unter Umständen zum Hersteller (§ 4 Produkthaftungsgesetz) des gesamten Fahrrades. Damit können im Zweifelsfall unkalkulierbare Risiken im Schadensfall auf diesen zukommen.

Diesem Problem tritt Pendix in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Versicherung entgegen und bietet eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für Fahrradhändler an, welche exklusiv für Pendix-Händler zur Verfügung steht.

Damit Personen- oder Sachschäden im Haftungsfall gedeckt, zudem prüft die Nürnberger die Haftpflichtfrage, wehrt unbegründete Forderungen ab und bezahlt begründete Ansprüche. Die Versicherungssumme liegt bei 3 bzw. 5. Millionen Euro.

Flyer Versicherung und Haftung für Fahrradhändler

Mehr zum Pendix auch direkt auf der Webseite des Herstellers.

Quelle: Pendix GmbH
Bilder: Pendix GmbH