Beim kommenden Verkehrsgerichtstag, welcher vom 25. bis 27. Januar in Goslar stattfindet, soll über diese Frage debattiert werden.
Als “Fahren mit eingebautem Rückenwind” wird das Pedelec-Fahren beworben.
Mühelos Fahrradfahren, Steigungen leicht überwinden und sogar als Senior oder Versehrter wieder mit jüngeren sportlichen Radfahrern mithalten zu können – so wird das Bild des Pedelec zur Zeit geprägt.
Ob das so bleibt und ob weiterhin mit dem Pedelec ohne Helm und Führerschein gefahren werden darf wird in Goslar diskutiert werden. Die Empfehlung geht dann direkt an den Gesetzgeber.
Fahrrad oder Kraftfahrzeug
An die 600 000 Pedelecs sind zu diesem Zeitpunkt in Deutschland unterwegs. Diese Zahl wird bis zum Ende des Jahres auf eine Million angewachsen sein.
Wie die Räder rechtlich eingeordnet werden sollen ist aber seit längerem umstritten. Es muss daher beurteilt werden, ob das Pedelec mehr ein Kraftfahrzeug oder noch ein Fahrrad ist.
Verschiedene Arten von Pedelecs erhältlich
Drei unterschiedliche Arten von Pedelec sind derzeit am Markt zu erwerben. Die einfachste Variante ist ein Elektrofahrrad, welches nur dann unterstützt, wenn man auch in die Pedale tritt.
Dabei handelt sich nach Überzeugung des ADAC ganz klar um ein Fahrrad. Das muß aber vom Gesetzgeber ein für alle mal auch so festgelegt werden.
Die zweite Variante hat zusätzlich eine Anfahrhilfe bis sechs Kilometer pro Stunde an Bord. Der geltenden Rechtslage entsprechend ist dieses Pedelec als Kraftfahrzeug eingeordnet.
Laut ADAC “Unsinn”, denn dann würden Einschränkungen wie für ein Kraftfahrzeug wie Helmpflicht , Versicherungspflicht und die Pflicht zum Führerschein des Fahrers gelten. Auch dürfen diese Pedelecs nicht auf dem Radweg fahren.
Hier besteht dem ADAC-Jurist Schäpe zufolge ganz klar Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung. Diese Pedelecs mit Anfahrhilfe sollten als Fahrräder eingestuft werden. Das bekäme auch großen Zuspruch vom Fahrradclub ADFC, die sich schon lange für diese Regelung aussprechen.
Für die sogenannten S-Pedelecs gilt schon eine Pflicht für eine Mofa-Prüfbescheinigung bzw. Führerschein. Zu diskutieren bleibt, ob die für das Pedalieren eines solchen Pedelecs ein Führerschein der Klasse M Vorschrift werden und ob eine Helmpflicht vorgeschrieben werden soll.
Die S-Pedelecs haben einen Anteil von drei bis fünf Prozent am Gesamtvolumen der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder. Großartige Verluste an Käufern durch eine Führerscheinpflicht befürchtet der Händlerverbund daher nicht.
Mobilität hat sich verändert
Das Elektrofahrrad verändert die gewohnte Mobilität. Deshalb muss man neue Regeln für eine veränderte Welt des Verkehrs schaffen.
Autofahrer müssen in Zukunft mit deutlich schnelleren Fahrradfahrern rechnen, ansonsten können schwere Unfälle die Folge sein. Mit dem kommenden Verkehrsgerichtstag sollen Veränderungen in der Gesetzgebung eingeleitet werden.