Der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades (oder Pedelecs; Anm. d. Red.) durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf vor, der in dieser Woche vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht wurde.
Bisher musste die private Nutzung eines entsprechenden Fahrzeugs mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Beim Fahrrad-Leasing tritt der Arbeitgeber als Leasingnehmer auf und überlässt das Fahrrad bzw. Pedelec seinem Mitarbeiter zur freien Nutzung.
Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen, wobei dann bisher der Mitarbeiter den sog. geldwerten Vorteil versteuern musste. Dabei wurde die vom Dienstwagen bekannte 1-Prozent-Regelung herangezogen, die eine Versteuerung von 1% des Bruttolistenpreises notwendig macht.
Der Gesetzesentwurf im Wortlaut:
Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. … Diese Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes … und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften … sowie weitere 19 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschloss der Finanzausschuss am Mittwoch in seiner Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger. Mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen, unter anderem von der FDP-Fraktion zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags, wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während AfD-Fraktion und FDP-Fraktion das Gesetz ablehnten. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Dienstrad: Versteuerung entfällt zum 01.01.2019
Nicht nur aufgrund ökologischer Sicht sollen Anreize geschaffen werden, dass die Arbeitnehmer vom PKW auf Fahrrad oder Pedelec umsteigen. Eine Entlastung des Verkehrs in Ballungszentren und in ihren Randzonen, sowie eine Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung könne als konkreter Vorteil herausgestellt werden. Ebenfalls steige die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Bevor die Gesetzesänderung allerdings zum 01.01.2019 in Kraft treten kann, muss diese noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Zum Gesetzesentwurf gab es auch Gegenstimmen. Der Fraktion der FDP war der eingebrachte Vorschlag nicht technologieoffen genug, weil dabei nur Elektrofahrzeuge begünstigt werden sollen. Auch die AfD-Fraktion sprach sich gegen den Entwurf als Verhaltenslenkung aus, die im Steuerrecht nichts zu suchen habe. Die Fraktion der Linken hätte sich eine komplette Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung gewünscht, die auf den CO2-Ausstoß ausgerichtet wäre.
Wir von Pedelecs & E-Bikes dagegen begrüßen den Schritt in die richtige Richtung, der einer großen Anzahl an Arbeitnehmern die Entscheidung für das Dienstfahrrad oder Dienst-Pedelec leichter machen dürfte. Als weiterer, unerlässlicher Schritt muss dann aber auch die Infrastruktur an das erhöhte Aufkommen von Fahrrädern angepasst werden. Hier ist dann das Bundesverkehrsministerium gefragt, die für eine neue Ausrichtung der Städte und Verkehrswege sorgen müssen.
Hier geht es zur entsprechenden Kurzmeldung des Bundestages.