EU-Maschinenverordnung regelt digitale Betriebsanleitungen und fordert weiterhin Sicherheitsinformationen auf Papier
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Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (VO 1230/2023) gibt es wichtige Neuerungen für Hersteller von Elektrofahrrädern. Während Betriebsanleitungen nun grundsätzlich auch in digitaler Form bereitgestellt werden dürfen, bleiben sicherheitsrelevante Informationen für E-Bikes weiterhin in Papierform verpflichtend.

Dies gilt insbesondere, da E-Bikes für den Gebrauch durch nichtprofessionelle Nutzer vorgesehen sind. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Maschinenverordnung sowie im aktualisierten Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) geregelt.

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat gemeinsam mit Expert und Branchenpartnern das Dokument „Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“ erstellt. Dieses dient als unverbindliche Vorlage zur Ausgestaltung der geforderten Sicherheitsinformationen. Die Empfehlungen orientieren sich an den normativen Anforderungen der DIN EN 15194:2017, und Hersteller sind angehalten, diese an die spezifischen Anforderungen ihrer Produkte anzupassen.

Die Papier- und Digitalversionen der Betriebsanleitung sind als ergänzende Dokumente zu betrachten, die von den Nutzern sorgfältig gelesen und beachtet werden müssen.

Mehr direkt beim Zweirad-Industrie-Verband.