Die bayerische Landeshauptstadt München macht Ernst und bezuschusst ab dem Frühjahr 2016 die gewerbliche Anschaffung von E-Lastenrädern und Pedelecs.
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Eigentlich sollten neben E-Autos und bestimmten E-Scootern “nur” Lastenräder und Lasten-Pedelecs im Rahmen eines neu aufgelegten Förderprogramms gefördert werden, welches die Stadt München im Rahmen des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2015) ausgearbeitet hat.

Im jetzigen Beschluss allerdings, welcher am 01. Dezember 2015 erfolgreich den Umweltausschuss des Stadtrates passiert hat, wurde die Förderung auch auf Pedelecs ausgedehnt. Neben E-Fahrzeugen sollen auch Ladeeinrichtungen auf nicht-öffentlichem Grund gefördert werden.

Das Förderprogramm für Pedelecs im Detail

Das Förderprogramm für Pedelecs richtet sich aber nicht an Privatpersonen, sondern nur an Gewerbetreibende, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt München haben. Laut Beschluss sollen daher reine Batterie-Elektrofahrzeuge gefördert werden, welche für gemeinnützige oder gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Dazu sagt SPD-Stadtrat Jens Röver, Mitglied im Umweltausschuss:

Wir wollen, dass die Zahl der E-Fahrzeuge in München schnell deutlich ansteigt. Deshalb ist das Förderprogramm der richtige Weg. Die insgesamt 30 Millionen Euro, die wir für Investitionszuschüsse und den Aufbau der Ladeinfrastruktur reserviert haben, sind gut investiertes Geld – weil es Geld ist, das den Wirtschaftsverkehr in München umwelt- und klimaverträglicher macht. Dennoch ist uns klar, dass E-Mobilität nur ein Baustein für mehr umweltfreundliche Mobilität in unserer Stadt sein kann. Die größte Bedeutung kommt nach wie vor dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsmittel zu. Wenn es uns nicht gelingt, mehr Menschen dazu zu bewegen, auf ihre Privatfahrzeuge zu verzichten, sind angesichts des Bevölkerungswachstums in unserer Stadt verstopfte Straßen programmiert. Deshalb müssen wir den ÖPNV zügig weiter ausbauen und optimieren. Dasselbe gilt auch für unser Radwegenetz, das noch attraktiver werden muss.Jens Röver

Was wird gefördert?

Außer reinen E-Autos (ohne Range Extender) und Elektrorollern (nach Klassifizierung der EG-Fahrzeugklassen L1e, L3e und L4e) kommen Pedelecs und Lasten-Pedelecs zur Förderung. Dabei sind aber E-Bikes, S-Pedelecs, Segways, E-Quads, E-Tretroller, E-Microscooter, E-Miniklapproller, E-Kickboards, E-Wavescooters, E-Stuntscooter oder E-Freestyle-Scooter ausgeschlossen und bleiben nicht förderfähig.

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Bild: ZEG / Hercules

Zwei- und dreirädrige E-Fahrzeuge wie E-Lastenräder, Pedelecs oder Elektroroller sollen dabei mit 25 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer) und bis zu einer Höchstsumme von 1.000 EUR für E-Lastenräder bzw. 500 EUR für E-Roller und Pedelecs gefördert werden.

Dabei müssen die Fahrzeuge gewerblich genutzt werden und z.B. als Fahrzeuge zur Beförderung zum Ort der Leistungserbringung, zum Gütertransport, zum Transport von Personen oder für Dienstleistungs- und Geschäftsfahrten zum Einsatz kommen.

In den Jahren 2016 und 2017 können Antragsteller so jeweils die Anschaffung von bis zu 20 Fahrzeugen fördern lassen. Wer dabei nachweist, dass ein solches Fahrzeug ein mit fossilen Energieträgern betriebenes Fahrzeug ersetzt, erhält einen Bonus von 1.000 EUR pro E-Auto bzw. E-Lastenrad.

Ein weiterer Bonus winkt zudem, wenn das neu erworbene Elektrofahrzeug am Betriebsstandort mit reinem Ökostrom betankt wird. Weist der Antragsteller dies nach, so erhält er weitere 500 EUR.

Wann wird gefördert?

Laut dem Beschluss des Stadtrates München soll die Förderung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, bereits ab April 2016 möglich sein.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt für die Stellung eines Antrags im Rahmen des Förderprogramms für Pedelecs sind Gewerbebetriebe und Unternehmen, als gemeinnützig anerkannte Organisationen und freiberuflich tätige Personen, die ihren Sitz oder Niederlassung in München haben. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden sind von vornherein nicht antragsberechtigt.

Zweijährige Nutzung ist Pflicht

Wer nun denkt, er könne solch ein Fahrzeug anschaffen und die Fördersumme einstreichen, um dann das Fahrzeug vielleicht noch gewinnbringend weiterzuverkaufen, sieht sich getäuscht. Eine Nutzung von zwei Jahren hat die Stadt München zur Pflicht gemacht.

Sollte das Fahrzeug vorzeitig verkauft, der Leasingvertrag gekündigt oder das Fahrzeug wegen eines Unfalls aus dem Verkehr gezogen werden, ist der Förderbetrag (auch anteilig) zurückzuzahlen.

Wichtig: Antrag vor Kauf oder Maßnahmenbeginn

Ein wichtiger Punkt ist, dass nur Fahrzeuge gefördert werden, die nach der Zusage der Förderung erworben werden. Nachträgliche Förderung ist nicht möglich, genauso wie die doppelte Inanspruchnahmen verschiedener Förderprogrammen der Stadt München für ein und dasselbe Fahrzeug.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen stehen Ihnen im Rahmen der Pressemeldung des Umweltausschusses München und nach Wortlaut der Förderrichtlinie Elektromobilität der Stadt München (PDF) zur Verfügung.