Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 7. Oktober beschlossen, die Eigenverwaltung der MIFA Insolvenz mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Der Beschluss wurde der Gesellschaft heute übermittelt. Zugleich ordnete das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Herr Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der Sachwalter des am 29. September genehmigten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis nach Paragraph 21 Abs. 2 Ziffer 2, 1. Alt. InsO bestellt.
Damit reagiert das Amtsgericht auf ein einstimmiges Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses, der sich für den Wechsel zu einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ausgesprochen hatte.
Dr. Stefan Weniger, CRO der MIFA, äußert sich zur Entscheidung des Amtsgerichts:
Indes laufen die Produktion und das operative Geschäft der MIFA unverändert weiter. Thomas Mayer, seit 1. Oktober Vorstandsvorsitzender der MIFA, erläutert:
Der Prozess der Investorensuche werde in Kürze starten.