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Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 7. Oktober beschlossen, die Eigenverwaltung der MIFA Insolvenz mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Der Beschluss wurde der Gesellschaft heute übermittelt. Zugleich ordnete das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Herr Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der Sachwalter des am 29. September genehmigten Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis nach Paragraph 21 Abs. 2 Ziffer 2, 1. Alt. InsO bestellt.

Damit reagiert das Amtsgericht auf ein einstimmiges Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses, der sich für den Wechsel zu einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ausgesprochen hatte.

Dr. Stefan Weniger, CRO der MIFA, äußert sich zur Entscheidung des Amtsgerichts:

Wir sehen einer weiterhin vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sachwalter, den Organen der Gesellschaft, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und allen übrigen Anspruchsgruppen der MIFA entgegen. Das Instrument der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein geeignetes Instrument, um auch im Sinne unserer Kunden und Lieferanten Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten. Auf diesen Punkt hat auch das Amtsgericht bei seiner Entscheidung abgestellt.

Indes laufen die Produktion und das operative Geschäft der MIFA unverändert weiter. Thomas Mayer, seit 1. Oktober Vorstandsvorsitzender der MIFA, erläutert:

Unsere Kunden und auch unsere Mitarbeiter stehen hinter der MIFA. Wir erhalten derzeit äußerst positive Signale seitens wichtiger Großkunden mit Blick auf Aufträge für die Fahrradsaison 2015. In diesen Tagen konnten wir bereits einen weiteren wichtigen Großauftrag gewinnen. Die positive Entwicklung der Marktseite bildet eine gute Basis für die bevorstehende industrielle Sanierung des Unternehmens.

Der Prozess der Investorensuche werde in Kürze starten.

Quelle & Text: PM MIFA AG
Bild: MIFA AG