Ab dem 1. Mai 2022 können Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben Fahrräder per Gehaltsumwandlung leasen. Das geht aus dem neuen Tarifvertrag hervor, auf den sich die IG Metall Baden-Württemberg und Südwestmetall geeinigt haben. Voraussetzung ist eine Zustimmung sowohl von Betriebsrat als auch vom Arbeitgeber.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad, sieht in der Tarifeinigung einen großen Erfolg: „Die Öffnung der baden-württembergischen Tarifverträge für das Dienstradleasing ist ein Durchbruch für gesunde und nachhaltige Mobilität. Wir beglückwünschen die IG Metall Ba-Wü und Südwestmetall zu diesem Schritt. Pendler*innen machen einen großen Anteil am Alltagsverkehr aus. Dienstradleasing ist die ideale Lösung zur nachhaltigen Gestaltung betrieblicher Mobilität. Dazu kommen gesundheitliche Vorteile durch das regelmäßige Fahrradfahren. Beschäftigte können sich durch Dienstradleasing ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike anschaffen und längere Strecken zurücklegen. Das Interesse an Dienstfahrrädern ist demnach sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten sehr hoch. Wir hoffen, dass nun auch andere Gewerkschaften den Mehrwert für Angestellte erkennen und die Tarifverträge anpassen. Auch die Bundespolitik könnte ein wichtiges Signal für den Radverkehr geben, indem sie das Erfolgsmodell Dienstrad endlich mit einer eigenständigen Regelung im Einkommenssteuergesetz absichert.“
Weitere Informationen: Vorschlag von Zukunft Fahrrad zur Aufnahme des Dienstradleasing im Einkommenssteuergesetz und zur Tarifeinigung auf der Website der IG Metall.