Eine verantwortungsvolle Selbstorganisation der Wirtschaft kann funktionieren
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Bereits vor 10 Jahren wurde die Stiftung GRS Batterien zusammen mit dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) aus der Taufe gehoben. Dabei wollte man als verlässlicher Partner für Hersteller, Importeure und Vertreiber von E-Bikes agieren und kann sich inzwischen als Vorzeigeprojekt präsentieren, welches die verantwortungsvolle Selbstorganisationsfähigkeit der Wirtschaft aufzeigt. Wir haben bereits vor ungefähr 5 Jahren darüber berichtet, doch seitdem ist viel passiert. Hier der aktuelle Stand der Branchenlösung.

Zur Gründung der Stiftung GRS Batterien steckte die E-Bike Branche hierzulande noch in den Kinderschuhen. Trotzdem sah man bereits damals die Notwendigkeit, ein flächendeckendes Rücknahmesystem für Alt-Akkus von Pedelecs und E-Bikes aufzubauen. Heutzutage ist dies wichtiger denn je, denn mittlerweile kamen weitere Fahrzeuge in Form von E-Rollern und E-Scootern hinzu, die am Ende ihres Lebenszyklus vor demselben Problem stehen.

Bild: www.pd-f.de / Arne Bischoff

Der ungebrochene E-Bike-Boom hat zuletzt dafür gesorgt, dass jährlich bis zu 980.000 E-Bikes verkauft werden konnten, was zwar einerseits toll ist, allerdings in den kommenden Jahren eine überaus große Menge an gebrauchten E-Bike-Akkus erwarten lässt. Hier kann GRS Batterien aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung, höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards und hervorragender Prozesse dafür sorgen, dass man als verlässlicher Partner für Hersteller, Importeure und Händler von E-Bikes bereitsteht.

GRS Batterien Branchenlösung funktioniert einfach, sicher und effizient

So übernimmt die Stiftung für Hersteller und Importeure alle Pflichten, die den Unternehmen aufgrund des Batteriegesetz (BattG) auferlegt sind. Dazu zählt auch die flächendeckende Batterierücknahme und Verwertung samt Berichtspflichten gegenüber Behörden.

Auch Fahrradhändlern hilft die GRS, da diese ebenfalls zur kostenfreien Rücknahme verpflichtet sind und stellt diesen eine Erstausstattung mit Sammelbehälter, Hinweisplakat und Informationsschreiben zur Abwicklung zur Verfügung.

Hintergrundinformationen
  1. Pflichten nach Batteriegesetz
    Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet,
    den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit der gebrauchten Akkus anzubieten.
    Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer
    Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen
    Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut
    lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln
    anzubringen sind, die auf die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe hinweisen.
    Verbraucher sind nach § 11 BattG verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall
    getrennten Erfassung zuzuführen.
  2. Weitere Informationen
    a. Infografik: Die GRS Branchenlösung 02-GRS_E-Bike-Infografik-Branchenloesung-19-12
    b. Infoplakat Vertreiber
    Sicher gegen Kurzschlüsse! Lithium-Ionen-Akkus richtig sammeln und entsorgen! 05-GRS_E-Bike-Infoplakat-Vertreiber
    c. Infoblatt Verbraucher: Richtiger und sicherer Umgang mit E-Bike Akkus 03-GRS_E-Bike-Infoblatt-Verbraucher-19-12

Gefüllte Sammelbehälter werden von der GRS abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Der hier angebotene Service geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und wird trotzdem für die Fahrradhändler kostenlos angeboten, auch da die Finanzierung über die Hersteller erfolgt.

Bestens gerüstet für hohe Anforderungen

Schon lange kommen in den meisten E-Bikes und Pedelecs Batterien zum Einsatz, die mehr als 500 Gramm wiegen und für welche daher besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten. So dürfen die nicht, wie bei anderen Gerätebatterien üblich, über die grünen Sammelboxen entsorgt werden, sondern müssen in speziellen Behältern gelagert werden.

Dabei müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um eine mögliche Brandgefahr einzudämmen. Mit der Branchenlösung der Stiftung GRS Batterien werden alle erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, von der Sammlung über den Transport bis hin zur Verwertung.

Ausweitung auf neue und zukünftige Bereiche der Elektromobilität

Die E-Mobilität schreitet voran, in der letzten Zeit sind neben E-Bikes weitere Anwendungen wie E-Scooter, Segways oder E-Roller populär geworden. Auch hier steht die GRS mit seinem Service bereit, um die in der Regel eingesetzten Industriebatterien am Ende ihres Lebenszyklus ihrer ordungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Mehr Informationen stehen unter www.grs-servicegmbh.de zur Verfügung.

Quelle: PM GRS
Bilder: GRS/ PD-F