Mit der geplanten StVO-Novelle will das Bundesverkehrsministerium die Anordnung von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen erleichtern.
Außerdem sollen Eltern ihre Kinder auf dem Rad zukünftig auf dem Gehweg begleiten dürfen. Beide Vorschläge hält der ADFC für unzureichend, ungeschützte Verkehrsteilnehmer wirkungsvoll vor Unfällen zu schützen und familienfreundlichen Radverkehr zu fördern.
ADFC-Vorstand Dr. Jens Schütte sagt:
Das Europäische Parlament hatte sich 2011 aus Gründen der Verkehrssicherheit für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften ausgesprochen. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsministerium empfiehlt Tempo 30.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub fordert Tempo 30 innerorts seit vielen Jahren, unter anderem in seinem Verkehrspolitischen Programm. Weitere Fakten zu Tempo 30 haben ADFC-Verkehrsexperten in einem Webdossier zusammengestellt.
Die geplante Änderung, dass Eltern ihre Kinder mit dem Rad in Zukunft auf dem Gehweg begleiten dürfen, löst zwar ein altes Dilemma. Kinder bis 8 Jahre müssen mit dem Rad auf dem Gehweg fahren – Eltern dürfen es bisher nicht.
Das führte immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Eltern ihre Kinder auf diese Weise aus den Augen und der Kontrolle verlieren, beispielsweise durch parkende Autos oder andere Sichtbehinderungen. Wenn jetzt Eltern ihre Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen, wird es dort bei zunehmendem Radverkehr immer häufiger zu Konflikten mit Fußgängern kommen.
Schütte weiter:
Wie dies aussehen könnte, zeigt diese kurze Fimsequenz eines Sechsjährigen auf dem Rad in der Innenstadt der dänischen Hauptstadt Kopenhagen.
Mehr zur StVO-Novelle und anderen Themen rund um den Radverkehr finden Sie direkt beim ADFC.