Entsprechende Modelle sind von der L-Kategorie ausgeschlossen und damit keine Kraftfahrzeuge
3 min Lesezeit

Die EU-Kommission hat nun bestätigt, dass Serie-Hybrid Fahrräder nicht der L-Kategorie zuzuordnen sind. Der Lobby-Verband LEVA-EU hatte dafür jahrelang gekämpft, nachdem in 2018 einige Händler wegen des Verkaufs entsprechender Fahrzeuge Abmahnungen vom Kraftfahrtbundesamt bekommen hatten und vor der Androhung eines Bußgelds in Höhe von 5.000 EUR gestanden hatten. Der einzige Unterschied entsprechender Fahrzeuge zu einem normalen Fahrrad oder Pedelec besteht darin, dass die Fahrzeuge ohne Kette auskommen und die Übertragung des Fahrerwunsches einzig per Kabel auf den Antriebsmotor erfolgt.

Über die letzten fünf Jahre arbeitete der Lobbyverband LEVA-EU zusammen mit seinen Mitgliedern daran, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass die genannten Fahrzeuge doch EPACs sind. Ein EPAC ist ein pedalunterstütztes Fahrrad mit maximal 25 km/h und 250 W, das nach Artikel 2.2(h) von der Verordnung 168/2013 ausgenommen ist. Diese Antriebstechnologie ist heute vor allem für die Entwickler von E-Cargobikes interessant, da man hier den Verschleiß und Wartungsaufwand so gering wie möglich halten möchte und dabei gerne auf anfällige Ketten verzichten möchte.

Schon vor weit mehr als fünf Jahren gab es einen Boom dieser Serie-Hybrid-Technologie (z.B. Mando Footloose), bevor diese dann auch wegen dieser Unsicherheit etwas in der Versenkung verschwunden war. Trotzdem entwickelten immer mehr Unternehmen entsprechende System, da es mehr Gestaltungsfreiheit und Anpassungsmöglichkeiten bietet. So können bestimmte Bedürfnisse, z.B. von älteren und behinderten Menschen, Pendlern, oder auch Liefer- und Kurierfahrern berücksichtigt werden. Auch Rückwärtsgänge können leichter umgesetzt werden, was gerade für schwere, mehrspurige Fahrzeuge für das Rangieren interessant ist.

Gegen Ende des letzten Jahres bat die LEVA-EU daher um ein neues Treffen mit der Kommission. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Fachverband für LEV-Unternehmen nicht weniger als 12 Mitglieder, die von der Serie Hybrid Proplematik betroffen waren. Die Ungewissheit über den rechtlichen Status von Serie-Hybrid-Fahrzeugen, ob mit oder ohne die Verordnung 168/2013, wurde zu einem großen Hindernis für ihre potenziellen Kunden und/oder Investoren.

In enger Zusammenarbeit mit diesen 12 Mitgliedern erläuterte LEVA-EU der Kommission ausführlich die technischen Aspekte des Systems sowie sein Marktpotenzial. Im Anschluss an diese Konsultation fand am 17. Februar ein Treffen der Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Forums für den Informationsaustausch über die Rechtsdurchsetzung statt.

Bei diesem Treffen stellte die Kommission Folgendes klar: „Zu den Anforderungen, die Pedelecs erfüllen müssen, um die Anforderungen von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung 168/2013 zu erfüllen“:

  • Ausstattung mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 W
  • Der Motor wird abgeschaltet, wenn der Radfahrer aufhört zu treten
  • Ansonsten wird der Motor schrittweise reduziert und schließlich vor Erreichen von 25 km/h abgeschaltet
  • Die Hilfsfunktion des Motors bedeutet, dass das Fahrzeug nicht allein durch den Motor angetrieben werden kann, ohne in die Pedale zu treten (außer bei der Schiebehilfe bis zu 6 km/h)
  • Der Motor leistet nur so lange Unterstützung, wie der Radfahrer kontinuierlich in die Pedale tritt
  • Ob das Fahrzeug eine Kette hat oder nicht, wird nicht berücksichtigt, um unter diese Ausnahmeregelung zu fallen: Damit wird die Technologieneutralität geachtet

Die EU-Kommission bestätigt hiermit offiziell, dass mit einem Serie-Hybrid-System ausgestattete Elektrofahrräder EPACs sind, die von der Verordnung 168/2013, Artikel 2.2(h), ausgeschlossen sind. Die Kommission bestätigte auch, dass es keine weiteren Kommentare seitens der Mitgliedstaaten gab, da die Auslegung der Kommission von allen akzeptiert wurde.

Diese Erklärung beendet endlich eine fast fünfjährige Agonie und ein Problem, das eine erhebliche Bedrohung für die Entwicklung und den Erfolg von Elektrofahrrädern im Allgemeinen und Elektro-Lastenfahrrädern im Besonderen darstellte. Ebenso gibt es der Arbeitsgruppe 9 des CEN TC333 – Cycles, die derzeit Normen für E-Cargobikes erarbeitet, eine endgültige Antwort auf die Frage, ob das Serie-Hybrid-System in künftigen Normen berücksichtigt werden soll oder nicht. Schlussendlich genießen der Arbeit der LEVA-EU jetzt alle entsprechenden Elektrofahrräder nun in der EU den Status eines normalen Fahrrades.

Quelle: PM LEVA-EU