Der Arbeitskreis VI des deutschen Verkehrsgerichtstags hatte vom 25. bis zum 27. Januar Empfehlungen auszuarbeiten, die neue Regelungen des Gesetzgebers zum Thema Pedelec zur Folge haben können.
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Pedelec bleibt Pedelec

So wurde als Erstes empfohlen, Fahrräder, die mit einem Elektroantrieb mit nicht mehr als 250 Watt Leistung ausgerüstet sind und bei 25 km/h automatisch abregeln, grundsätzlich als Fahrräder zu behandeln, obwohl sie mit einer Anfahrhilfe bis sechs Kilometer pro Stunde ausgerüstet sein können.

Eine Helmpflicht für diese Fahrzeuge besteht weiterhin nicht. Trotzdem wird für diese sog. Pedelec 25 das Tragen eines Helmes und der Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Mindestalter für Pedelecs empfohlen

Der Arbeitskreis hat die Benutzung von Pedelecs durch Kinder jünger als 14 Jahre als nicht geeignet festgestellt.

S-Pedelecs sind Kleinkrafträder

Schnelle Pedelecs, die unterstützte Geschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen, sollen der Empfehlung der Sachverständigen des Verkehrsgerichtstags nach in Sachen Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht einem Kleinkraftrad gleichgestellt werden.

Da die heutigen Fahrradhelme für Geschwindigkeiten unter 20 km/h ausgelegt sind, wird die Industrie zur Entwicklung geeigneter Helme aufgefordert.

250 Watt als Grenze zwischen Fahrrad und Kleinkraftrad

Die 250 Watt-Grenze soll auch in der neuen europäischen Betriebserlaubnisverordnung beibehalten werden. Dafür soll sich die Bundesregierung einsetzen.

Unfallbeteiligung von Pedelecs soll dokumentiert werden

Bei Beteiligung von Pedelecs an Unfällen soll diese seperat erfasst und wissenschaftlich ausgewertet werden. Steigt die Beteiligung überproportional, sollen schnellstens geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Bierbikes nur noch mit Sondererlaubnis

Der Zweck der sog. Bierbikes wurde festgestellt. So dienten diese weniger der Fortbewegung als vielmehr dem Alkoholkonsum.

Als Schluß aus dieser Erkenntnis wird eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Strassen empfohlen, die vor Antritt der Fahrt einzuholen ist. Dafür soll eine gängige Verwaltungspraxis erarbeitet werden.

Fazit

Sinnvolle Thesen wurden ausgearbeitet. Jetzt ist der Staat am Zuge, diese Thesen aufzugreifen und regelnde Gesetze zu erlassen. Es kommt der Zukunft der Elektromobilität sehr zugute.

Den genauen Wortlaut der Beschlüsse finden Sie hier: http://www.dvr.de/dvr/vorstandsbeschluesse/ft_pedelecs.htm