Insolvenzverwalter bestätigt Masseunzulänglichkeit
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Die Möve Mobility GmbH mit Sitz in Berlin hat bereits am 4. November 2025 offiziell Masseunzulänglichkeit im Rahmen ihres Insolvenzverfahrens angezeigt. Das Verfahren wird am Amtsgericht Osnabrück unter dem Aktenzeichen 3606 IN 5945/25 geführt. Geschäftsführerin Meike Angelika Hünefeld vertritt das Unternehmen in dem Verfahren.

Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Damit ist die Zukunft des Berliner E-Bike-Unternehmens wohl endgültig beendet.