Zukunft von Onomotion und den innovativen E-Cargobikes ungewiss
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 7. Oktober 2024 das Insolvenzverfahren gegen die Onomotion GmbH, ihre Tochtergesellschaft ONOMOTION eCargobike GmbH (beide Berlin) sowie die ONOMOTION Niedersachsen GmbH (Salzgitter) eingeleitet. Die Entscheidung erfolgte aufgrund eines Antrags auf Insolvenz, der das Unternehmen sowie seine Tochtergesellschaften in wirtschaftlich schwierige Zeiten führt.

Onomotion vor großen finanziellen Herausforderungen

Die Onomotion GmbH, bekannt für ihre innovative eCargobike-Technologie, sah sich in den letzten Monaten mit wachsenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Der Geschäftsbetrieb wird ab sofort unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, nachdem dem Unternehmen ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde. Dies bedeutet, dass Onomotion keine selbstständigen Entscheidungen über seine Vermögenswerte mehr treffen darf.

Ein besonders brisantes Detail stellt das Crowdinvesting dar, das im Jahr 2022 über die GLS Crowd für die ONOMOTION eCargobike GmbH vermittelt wurde. Diese Tochtergesellschaft hatte damals durch ein Nachrangdarlehen 3,0 Millionen Euro eingesammelt, um eCargobikes von der Onomotion GmbH zu erwerben und anschließend an diese zu vermieten. Die Räder wurden jedoch nicht von Onomotion selbst, sondern von einem Drittunternehmen produziert. Dieses Finanzierungsmodell scheint nun inmitten der Insolvenzwelle kritisch auf den Prüfstand zu kommen.

Das Insolvenzverfahren ist ein schwerer Schlag für die ambitionierten Pläne von Onomotion, die eine führende Rolle in der urbanen Mobilitätswende einnehmen wollte. Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurden bereits Ende September 2024 getroffen. Die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens steht allerdings noch aus.

Das Gründertrio der ONOMOTION GmbH (von links): Beres Seelbach, Philipp Kahle und Murat Günak.

Das Verfahren könnte weitreichende Folgen für Investoren, Kunden und Geschäftspartner haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Restrukturierungsbemühungen oder eine mögliche Zerschlagung des Unternehmens verlaufen werden. Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend für das Fortbestehen von Onomotion sein.

Offizielle Pressemitteilung des Insolvenzverwalters HGW
Pressemitteilung vom 27.09.2024
Offizielle Pressemitteilung des Insolvenzverwalters HGW
Am 27.09.2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ONOMOTION GmbH, einem Berliner Hersteller von E-Cargobikes, eröffnet. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in Städten zu steigern, indem es die urbane Logistik durch innovative Lösungen in den Bereichen Mikromobilität, Containerisierung und Physisches Internet effizienter und nachhaltiger gestaltet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Ulrike Hoge-Peters von der Kanzlei Hoge Gutsche Walter PG bestellt. Sie erläuterte: „Der Geschäftsbetrieb wird aktuell uneingeschränkt fortgeführt. Ich habe ein hoch motiviertes und spezialisiertes Team vorgefunden, das den begonnenen Restrukturierungsprozess unterstützt. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu sichern. Die bereits durch die Geschäftsführung aufgenommenen Gespräche mit einem strategischen Investor wurden nahtlos weitergeführt.”

Beres Seelbach, Geschäftsführer der ONOMOTION GmbH, äußerte sich zu den Hintergründen des Insolvenzantrags: „Die Umsätze der ONOMOTION GmbH blieben aufgrund der schwachen Nachfrage in Deutschland hinter den Erwartungen zurück. Gemeinsam mit strategischen Partnern arbeiten wir aktuell an der Weiterentwicklung unseres Produkts, um nach Abschluss des Restrukturierungsprozesses die ONO als feste Größe des E-Cargobike-Marktes langfristig zu etablieren.“

Geschäftsführer, Philipp Kahle ergänzt: „Unser Ziel ist es im technischen Service, weiterhin bestmöglich für unsere Kunden da zu sein.“

Hintergrund zum Unternehmen und seinen Produkten

Onomotion hat sich auf die Entwicklung und den Einsatz von elektrisch betriebenen Lastenrädern spezialisiert. Diese sogenannten eCargobikes sollten vor allem in städtischen Gebieten als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Lieferfahrzeugen dienen. Trotz zahlreicher Kooperationen und einer innovativen Produktlinie scheint das Unternehmen nun an seinen finanziellen Verpflichtungen zu scheitern.

Weitere Schritte und rechtliche Hinweise

Gläubiger und Investoren haben jetzt die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Jegliche gerichtlichen Zivilprozesse gegen das Unternehmen wurden aufgrund der Insolvenzeröffnung vorerst ausgesetzt. Über den Fortgang des Verfahrens wird das Amtsgericht Charlottenburg in den kommenden Wochen entscheiden.

Die Entwicklungen in diesem Fall werden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da die Zukunft eines vielversprechenden Players im Bereich der E-Mobilität uns insbesondere dem Transport auf der „letzten Meile“ auf dem Spiel steht.

Mehr auch direkt auf der Webseite des Unternehmens.