Die Untersuchung der AGCM kam zum Schluss, dass der italienische Anbieter blubrake im Wettbewerb seitens Bosch benachteiligt wurde
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Die italienische Wettbewerbsbehörde, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), hat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Robert Bosch GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen, die den Markt für ABS-Systeme bei E-Bikes grundlegend verändern könnte. Ausgangspunkt war die Beschwerde des italienischen Unternehmens Blubrake S.p.A., das Bosch vorwarf, durch die Verweigerung der Interoperabilität zwischen den eigenen eBike-Systemen und Blubrakes ABS-System seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.

Die Ermittlungen, die am 5. September 2023 eingeleitet wurden, hatten zum Ziel, mögliche Verstöße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu prüfen. Blubrake warf Bosch vor, durch die Weigerung, ein spezielles Verbindungskabel zur Integration von Blubrakes ABS zu entwickeln, den Marktzugang für Drittanbieter gezielt zu behindern.

In den folgenden Monaten untersuchte die Behörde die Vorwürfe und erlangte durch positive Testergebnisse eines E-Bike-Herstellers, der Blubrake für die Montage seines ABS kontaktiert hatte, weitere Einblicke.

Blubrake ABS G2 im Überblick

Diese Tests zeigten, dass es keine technischen Gründe gab, die Bedenken von Bosch zu rechtfertigen. Vielmehr schien es sich um eine strategische Entscheidung zu handeln, um den Wettbewerb im aufstrebenden E-Bike-Markt zu beeinflussen. Eine Fehlhandlung konnte Bosch seitens der Behörde aber trotzdem nicht nachgewiesen werden.

Am 30. Juli 2024 legte Bosch der Wettbewerbsbehörde schließlich trotzdem freiwillig Verpflichtungen vor, die darauf abzielen, die Interoperabilität zwischen dem Bosch eBike-System (BES) und ABS-Systemen von Drittanbietern wie Blubrake zu verbessern. Diese Verpflichtungen beinhalten:

  • Schnelle Bereitstellung von Prototypen: Bosch verpflichtet sich, den Herstellern von ABS-Systemen zügig Prototypen von Kabeln und Schnittstellen bereitzustellen, um die Kompatibilität mit dem BES zu gewährleisten.
  • Anpassung der Garantiebedingungen: Bosch wird die Garantiebedingungen so ändern, dass die Verwendung von Drittanbieter-Komponenten die Garantie nur dann beeinträchtigt, wenn diese nachweislich einen Defekt verursachen.
  • Überwachung durch einen Treuhänder: Ein unabhängiger Treuhänder wird eingesetzt, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überwachen und sicherzustellen, dass sie korrekt umgesetzt werden.

Bosch betonte, dass diese Maßnahmen nicht nur den Wettbewerb im Markt für E-Bike-ABS fördern sollen, sondern auch auf die Bedürfnisse der Kunden und Hersteller eingehen. Die positiven Rückmeldungen aus dem Markttest bestätigten, dass die Verpflichtungen geeignet sind, wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern.

Die Wettbewerbsbehörde schloss das Verfahren am 30. Juli 2024 ohne Feststellung eines Verstoßes ab, machte jedoch die eingereichten Verpflichtungen für Bosch verbindlich. Bosch muss der Behörde regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen berichten.